Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer mit Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 2868, Gmkg. Oberndorf, Reith 1 a
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist die Errichtung einer Stützmauer mit einer Gesamtlänge von 12,41 m. Das östliche Teilstück zur Hohenlindener Straße hin misst 2,50 m, das mittlere Hauptteilstück ist mit 8,19 m geplant. Am westlichen Teilstück mit 1,72 m soll eine Treppe an die Stützmauer angebaut werden.
Die geplante Stützmauer hat eine max. Höhe von 0,93 m.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich, Bauvorhaben beurteilen sich demnach nach § 35 BauGB.
Bei der geplanten Errichtung der Stützmauer handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die Stützmauer wird zum Schutz des südlich angrenzenden Feldes errichtet und dient somit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb.
Durch den Schneebruch im Winter 2023/2024 wurden Sträucher und Hecken am steilen Gelände beschädigt, mussten entfernt werden und wurden durch eine Neupflanzung ersetzt. Die Stützmauer soll in Kombination mit den Sträuchern Erosion verhindern und das südlich angrenzende Feld schützen. Zudem soll so langfristig der Hang stabilisiert werden.
Beschluss
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer mit Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 2868, Gmkg. Oberndorf, Reith 1 a in 85560 Ebersberg.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.12.2024 09:22 Uhr