Beantragt ist die Erweiterung eines Pflegeheimes in der Ignaz-Perner-Straße 17. Die bestehende Lagerhalle wird abgebrochen, dort soll das neue Gebäude entstehen.
Der fünfgeschossige Bau hat eine Länge von 33,10 m und eine Breite von 21,72 m. Die geplante Wandhöhe misst 9,66 m im 2. OG, 12,58 m im 3. OG und 14,58 m im 4. OG.
Im EG werden ein Café, Büroräume und eine Pflegestation eingerichtet. Im 1. OG und 2. OG befinden sich die Stationen des Pflegeheimes. Das 3. OG ist für betreutes Wohnen vorgesehen. Im 4. OG sind Mini-Appartements für Mitarbeiter geplant.
Im UG befinden sich eine Tiefgarage mit 9 Stellplätzen, div. Funktionsräume und die Umkleidebereiche für das Personal.
Oberirdisch werden an der Ignaz-Perner-Straße noch zusätzlich 3 Stellplätze für Besucher hergestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 102.2 – „Bebauungsplanänderung Sieghart-/Ignaz-Perner-Strasse“.
Die Bebauungsplanänderung erfolgte anlässlich der nun beantragten Erweiterung des bestehenden Pflegeheimes (Ignaz-Perner- Str. 15) auf dem Grundstück in der Ignaz-Perner-Str. 17.
Der Bauantrag hält alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.
Der Stellplatznachweis mit 9 TG-Stellplätzen und 3 oberirdischen Stellplätzen ist erfüllt
(nachzuweisen sind 8 Stellplätze).
Ein Antrag im Freistellungsverfahren ist nach Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayBO nicht möglich, da es sich bei dem Gebäude um einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 12 BayBO handelt. Daher ist der Antrag im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens nach Art. 60 BayBO zu prüfen.