Entlastung zur Jahresrechnung 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 17.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur festgestellten Jahresrechnung 2023 ist auch über die Entlastung der Verwaltung zu entscheiden (Art. 102 Abs. 3 GO).
Mit der Entlastung erklärt sich der Stadtrat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr (Rechnungsjahr) einverstanden, billigt die Ergebnisse und verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen.
Stadtrat Schedo erklärt für den Rechnungsprüfungsausschuss die Empfehlung, der Entlastung zuzustimmen.
Da der erste Bürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung entlastet wird, ist dieser wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 GO).
Der Tagesordnungspunkt wird deshalb vom zweiten Bürgermeister Obergrusberger geleitet. Er bedankt sich beim Rechnungsprüfungsausschuss für dessen Arbeit.
Diskussionsverlauf
Der Tagesordnungspunkt 3 wird vom stellvertretenden Bürgermeister Obergrusberger geleitet.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadtrat Schedo, stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 3 von der Tagesordnung zu nehmen, da das Protokoll geändert werden muss.
Dem Antrag wird mit 21:0 zugestimmt.
Datenstand vom 09.01.2025 07:45 Uhr