Städtebauförderung; Bedarfsanmeldung für das Programmjahr 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.12.2024 ö vorberatend 10
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das Programmjahr 2025 ist wieder eine Bedarfsanmeldung bei der Städtebauförderung vorzulegen. Der Entwurf wurde fristgerecht zum 01.12.2023 der Regierung von Oberbayern übersandt; die Anmeldung wurde am 06.11.2024 in den Räumen der Regierung von Oberbayern mit Herrn Dr. Stegen, Frau Kensbock (Reg. v. Obb.), Frau Kagerbauer (Reg.v.OBB) sowie Herrn Imhof besprochen. Das Antragsverfahren läuft wie im Vorjahr digital. 

Programmpunkt „Lebendige Zentren“:


Erläuterungen:

Im Rahmen der Besprechung bei der Städtebauförderung wurde seitens der Stadt die äußerst angespannte Haushaltslage und die damit verbundene Notwendigkeit, sich ausschließlich auf kommunale Pflichtaufgabe zu beschränken, ausführlich erläutert.

Aus diesem Grund wurden die in der Bedarfsanmeldung aufgeführten Projekte für das Programmjahr 2025 alle auf Null gestellt. 

Die Städtebauförderung bittet, im Laufe des Jahres 2024 Überlegungen seitens der Stadt anzustellen, wie es mit den Planungen zur Neugestaltung des Marienplatzes vor dem Hintergrund der ISEK-Evaluierung und den Erkenntnissen aus dem Integrierten Mobilitätskonzept weitergehen könnte. 
Insbesondere könnten aus der Vorbereitenden Untersuchung (VU) kleine Sofortmaßnahmen abgeleitet und in die Städtebauförderung gebracht werden. 
Das alte Sanierungsgebiet ist mit Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen aufzuheben und ein neues mit gesondertem Beschluss ist förmlich festzulegen. 

Auf Empfehlung der Städtebauförderung wird sich die Stadt aus der Förderinitiative „Innen statt Außen“ zurückziehen. Grund hierfür ist, dass in diesem Programm hauptsächlich Hochbaumaßnahmen der Stadt förderwürdig sind. Hier steht aber seitens der Stadt in den nächsten Jahren innerhalb des Sanierungsgebietes nichts an, so dass eine Bedarfsmitteilung hierfür obsolet ist. 

Zum Bund-Länder-Programm wird eine Bedarfsmeldung abgegeben, um die Förderung des Rahmenplanes „Altstadt-Nord“ zu erreichen. Die bereits bewilligten Mittel aus dem Programm IsA (Innen statt Außen) sollen in das Bund-Länder-Programm überführt werden. Die Mittel tauchen daher in der Bedarfsanmeldung 2025 in der Summe nicht mehr auf.  

Ferner werden für das Kalenderjahr 2025 die Sanierungsberatung und der Projektfonds aufgenommen. Die weiteren Maßnahmen bleiben informatorisch bestehen. Die Kosten werden so plausibel wie möglich auf die Folgejahre 2026 – 2028 verteilt.


Bayerisches Städtebauförderungsprogramm:  

Für die Förderung der Maßnahme „Dorfplatz Oberndorf“ wurde in Abstimmung mit der Städtebauförderung eine eigene Bedarfsanmeldung für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm in Höhe von 150.000,- € erstellt und eingereicht. Der Fördersatz beträgt hier ebenfalls 60 v. H. und somit hier 90.000,- €; der städtische Eigenanteil würde somit bei 60.000,- € liegen. Im Übrigen wird auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt Bezug genommen.
  
Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10.12.2024 mit der Angelegenheit befasst.

Diskussionsverlauf

Die Maßnahme „Dorfplatz Oberndorf“ wird aus der Beschlussvorlage entfernt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Bedarfsanmeldung für die Städtebauförderung – Programmjahr 2025; Lebendige Zentren – zu. 
Der Stadtrat stimmt den angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben, die bei insgesamt 25.000,- € liegen, zu und stellt den städtischen Eigenanteil in Höhe von 10.000,- € im Haushalt 2025 bereit.

Der Stadtrat stimmt der Bedarfsanmeldung für die Städtebauförderung – Programmjahr 2025; Bayerisches Städtebauförderungsprogramm – zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.01.2025 07:45 Uhr