Erhöhung der Hundesteuer ab 01.01.2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 17.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Haushaltskonsolidierungskonzept ist vorgesehen, die Hundesteuer von bisher 60,00 EUR auf 80,00 EUR pro Jahr anzuheben.
Die letzte Erhöhung fand zum 01.01.2018 von 40,00 EUR auf 60,00 EUR statt. Eine Staffelung nach Erst-/ Zweit- oder Dritthund gibt es nicht.
Derzeit sind 548 Hunde in Ebersberg angemeldet. Davon fallen drei Hunde in die Kategorie Kampfhunde mit Negativzeugnis (ebenfalls je Hund 60 €) und weitere drei Hunde sind von der Steuer befreit. Kampfhunde ohne Negativzeugnis (8-fache Hundesteuer, also 480,00 € bisher) sind nicht gemeldet.
Bei 545 Hunden würde sich das Steueraufkommen somit von jährlich 32.700,00 € um 10.900,00 € auf 43.600 € erhöhen.
Die Hundesteuer ist keine zweckgebundene Steuer; sie dient dem allgemeinen Steueraufkommen der Stadt. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Stadt an über 20 Automaten im Gemeindegebiet als auch im Bürgerbüro Hundekottüten zur Reinhaltung der Umwelt kostenlos abgibt und über die Straßenabfallbehälter auch wieder einsammelt und entsorgt. Dadurch entstehen jährlich Kosten von etwa 10.000 EUR.
Andere Gemeinden im Landkreis haben einen Hundesteuersatz von bis zu 60,00 je Hund; Vaterstetten 70,00 €. München erhebt je Hund eine Steuer von 100,00 €.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat dem Stadtrat in seiner Sitzung am 26.11. einstimmig empfohlen, die Hundesteuersatzung wie vorgeschlagen ab dem 01.01. 2025 zu ändern.
Beschluss
Der Stadtrat ändert die Hundesteuersatzung wie folgt:
1. § 5 der Hundesteuersatzung erhält folgende Fassung:
(1) Die Steuer beträgt für jeden Hund 80,00 € jährlich.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 beträgt die Hundesteuer bei Kampfhunden im Sinn des § 1 Abs. 2. jährlich 640,00 €.
2. Die Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
SR Schulte Langforth ist bei der Abstimmung abwesend.
Datenstand vom 09.01.2025 07:45 Uhr