Bauantrag zum Neubau einer Zentralen Notaufnahme mit Krankenpflegeschule, medizinischen Versorgungszentrum und Verwaltung auf dem Grundstück FlNr. 817, Gmkg. Ebersberg, Pfarrer-Guggetzer-Str. 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.01.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Kreisklinik Ebersberg plant die Errichtung einer neuen zentralen Notaufnahme mit Zufahrt von der Münchener Straße. In diesem Gebäudekomplex sollen auch eine Krankenpflegeschule, ein medizinisches Versorgungszentrum und die Verwaltung untergebracht werden. 
Das Gebäude ist ca. 44 m lang und 16,50 m breit. Die Ebenen E0 - ZNA und E1 - Technikkeller haben eine etwas größere Grundfläche, da sie in den Bestand integriert werden. Das sechsgeschossige Gebäude soll mit einer Wandhöhe von 19,94 m (max. Wh. zur Münchener Straße hin, 16,35 m zur von-Scala-Straße hin) errichtet werden.
Die Zufahrt für die Rettungswagen erfolgt von der Münchener Straße her. Alle anderen Anfahrten für die Notaufnahme (z.B. private Einlieferung) sollen weiterhin über die Pfarrer-Guggetzer-Straße abgewickelt werden. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, weswegen sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB (Innenbereich) beurteilt. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Beim Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung ist die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zur Umgebungsbebauung maßgebend, wie Grundfläche, Höhe und Kubatur der geplanten Gebäude. 
Das Gebäude ist auf dem Grundstück der Kreisklinik geplant, dass bereits mit flächenvergleichbaren Gebäuden bebaut ist. Auch das bestehende Schwesternwohnheim in der von-Scala-Straße weist eine vergleichbare Kubatur und eine Wandhöhe von ca. 23 m auf. Da das Gebäude dem Klinikbetrieb dienen und verbessern soll fügt es sich auch nach der Art der Nutzung in die nähere Umgebung ein. 
Da auch die Erschließung gesichert ist, sind aus Sicht der Verwaltung die Einfügungsmerkmale des § 34 BauGB erfüllt. 

Auf der Nord- und Ostseite gibt es eine Überlappung der Abstandsflächen mit den Bestandsgebäuden. In den betroffenen Gebäuden dürfen in diesem Bereich wegen der verminderten Belichtung und Belüftung keine Wohnnutzung bzw. keine Aufenthaltsräume mehr verortet sein. Dies ist auf dem Abstandsflächenplan bereits so vorgesehen. Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke ist auch hier die Kreisklinik Ebersberg.  
Diese Frage betrifft keine bauplanungsrechtlichen Vorgaben und erfordert kein gemeindliches Einvernehmen. Die Klärung dieser Frage obliegt der Baugenehmigungsbehörde.

Das Vorhaben erfordert insgesamt 59 Stellplätze, die im Rahmen des genehmigten Gesamtstellplatznachweises untergebracht werden können. 

Unabhängig von der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen werden durch das Bauvorhaben u. a. städtische Grundstücke (Teilfläche der FlNr. 815/4, Gemarkung Ebersberg) in Anspruch genommen.
In der zuletzt geführten Besprechung am 17.12.2024, an der Erster Bürgermeister Proske sowie Herr Landrat Niedergesäß und der Klinikgeschäftsführer Herr Huber teilnahmen, verständigte man sich darauf, die betroffenen Grundstücke entlang der Münchener Straße mit dem Bereich der Baustraße (Verbindung zwischen von-Scala-Straße und Münchener Straße, westlich des Klinikkomplexes) zu tauschen. Entsprechende vertragliche Regelungen werden vorbereitet. Die Flächengröße bewegt sich, je nach ausgeführter Variante zwischen 335 m² und 770 m². Nach den derzeit vorliegenden Unterlagen geht die Verwaltung eher von mindestens 770 m² Tauschfläche aus.
Diese Baustraße kann dann in der Zukunft als Ortsstraße gewidmet werden. Es ist ein schon sehr lange verfolgtes städt. Planungsziel, hier eine Verbindung zu schaffen, um u. a. die Kreuzung Münchener / Pleininger Straße zu entlasten. Diese Lösung wurde bereits im Verkehrsgutachten (Ing.Büro Ressel) zum Bebauungsplan Friedenseiche VIII vom Juli 2018 empfohlen. 
  
Im Weiteren wurde die Planung so angelegt, dass die Stadt nicht gehindert ist, spätere Umbaumaßnahmen an der Münchener Straße aufgrund des Integrierten Verkehrskonzeptes bzw. des Radwegekonzeptes (schneller Radweg München-Ebersberg; Landkreisprojekt) sowie aufgrund der südlich der Münchener Straße geplanten Personalwohnungen für die Kreisklinik, durchzuführen.     

Diskussionsverlauf

StR Münch erkundigte sich ob die Engstelle bei der Zufahrt nicht ungünstig sei. Dies wurde vom anwesenden Vertreter der Kreisklinik verneint. Weiter fragte er ob die Notaufnahme auf einen Massenanfall von Verletzten ausgelegt sei. Der anwesende Klinikgeschäftsführer Herr Huber bestätigte dies. Er erläuterte noch, dass die Klinik im Münchener Osten künftig eine höhere, überregionale Bedeutung haben wird. Bei einem Massenanfall von Verletzten kann auch der bestehende Nordzugang zur Notaufnahme genutzt werden. 

StR Friedrichs wollte wissen, ob es sich bei der Tauschfläche um die aktuelle Baustraße handelt. Auf Nachfrage erläuterten die Klinikvertreter, dass aufgrund der Abstandsflächensituation im Personalbau 3 5-8 Zimmer eine andere Nutzung erhalten müssen.

StR Otter begrüßte die Baumaßnahme als Gewinn für das Quartier. Der Besucherverkehr von und zur Klinik würde dadurch entzerrt. Er erkundigte sich, was mit dem westlichen Gebäude (Personalbau 3) geschehen würde. 

Der Geschäftsführer der Kreisklinik, Herr Huber, erläuterte, dass das Gebäude massiv in die Jahre gekommen sei. Der Landkreis als Eigentümer müsse entscheiden, was mit dem Gebäude passieren soll. Nach seiner Einschätzung wird das Gebäude tendenziell abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Die Fläche wird aber nicht für eine Klinikerweiterung benötigt. Im Bestand können derzeit bis zu 460 Better zur Verfügung gestellt werden; mehr sei in Zukunft nicht notwendig. 
Auf Nachfrage erklärte er, dass auch der Hubschrauberlandeplatz auf dem Gebäude weiterhin möglich sei; der Bedarf sei eine Frage der Krankenhausstrukturreform.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zum Neubau einer Zentralen Notaufnahme mit Krankenpflegeschule, medizinischen Versorgungszentrum und Verwaltung auf dem Grundstück FlNr. 817, Gmkg. Ebersberg, Pfarrer-Guggetzer-Str. 3 in 85560 Ebersberg.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen. 

Der Erste Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit dem Landkreis über den notwendigen Flächentausch zu verhandeln. Das Verhandlungsergebnis ist im TA wieder vorzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.01.2025 17:29 Uhr