Der Bauherr möchte das Bestandsgebäude nach Osten hin verlängern. Über die gesamte Gebäudebreite von 15,99 m soll hier mit einer Tiefe von 7,00 m ein Carport entstehen.
Das bestehende Lager auf der Nordseite soll abgebrochen werden. Dort soll eine Garage (7,84 m x 5,20 m) und ein Geräteschuppen (2,75 m x 5,20 m) entstehen. Zudem ist geplant, den Zugang auf der Nordseite zu überdachen (5,56 m x 5,20 m).
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 142 – „Handwerkerhof – Langwied“.
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Hierfür sind einige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich und beantragt.
Der geplante Anbau des Carports überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte östliche Baugrenze um 4,25 m. Die geplante Garage, der Geräteschuppen und die Überdachung überschreiten die nördliche Baugrenze um 2,20 m. Die Baukörpermaße des östlichen Bauteils von max. 14 m Länge und max. 17 m Breite werden nicht eingehalten.
Die festgesetzte Grundfläche von 357 m² wird um weitere 140,50 m², die festgesetzte Geschossfläche von 238 m² wird um weitere 139,67 m² überschritten.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Nach Ansicht der Verwaltung können die beantragten Befreiungen erteilt werden. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar und wurden in ähnlichem Umfang bereits im Bestand zugelassen. Zuletzt wurden Befreiungen beim Anbau eines Raumes zur Bemusterung von Küchenarbeitsplatten und eines Zwischenlagers (das nun abgebrochen werden soll) im nördlichen Bereich und beim Anbau einer Außentreppe im westlichen Bereich erteilt.
Die nachbarlichen Belange sind gewahrt, die Abstandsflächen können nachgewiesen werden.