Entlastung zur Jahresrechnung 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zur festgestellten Jahresrechnung 2022 ist auch über die Entlastung der Verwaltung zu entscheiden (Art. 102 Abs. 3 GO).
Mit der Entlastung erklärt sich der Stadtrat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr (Rechnungsjahr) einverstanden, billigt die Ergebnisse und verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen.
Stadtrat Schedo erklärt für den Rechnungsprüfungsausschuss die Empfehlung, der Entlastung zuzustimmen.
Da der erste Bürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung entlastet wird, ist dieser wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 GO).
Der Tagesordnungspunkt wird deshalb vom zweiten Bürgermeister Obergrusberger geleitet. Er bedankt sich beim Rechnungsprüfungsausschuss für dessen Arbeit.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Verwaltung zur Jahresrechnung 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Proske nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Datenstand vom 13.12.2024 10:22 Uhr