6.FNP-Änderung westlich Haselbacher Weg; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 06.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 20.02.2018 ö beschließend 9
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 06.03.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Vorgeschichte:
Am 28.07.2015 wurde der Einleitungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und der Entwurf i.d.F.v. 06.04.2017 in der Sitzung vom 18.07.2017 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 25.10.2017 bis 28.11.2017 durchgeführt.
Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgte am 12.12.2017 im Technischen Ausschuss, am 19.12.2017 im Stadtrat.
Anschließend wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 09.01.2018 bis 09.02.2018 durchgeführt.
Vorbemerkung:
Die Stellungnahmen von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bedingen keine Änderungen. Deshalb werden die Stellungnahmen 3.1 bis 3.5 in einem zusammengefassten Beschluss abgehandelt.

1.        Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1        Regionaler Planungsverband München
1.2        Landratsamt Ebersberg, Altlasten
1.3        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.4        Vermessungsamt Ebersberg
1.5        Kreisbrandinspektion Ebersberg
1.6        Polizeiinspektion Ebersberg
1.7        Kreisjugendring Ebersberg
1.8        Evang.-Luth. Pfarramt, Ebersberg
1.9        Deutsche Post, Freising
1.10        Deutsche Telekom AG, Landshut
1.11        Vodafone Kabel Deutschland GmbH, München
1.12        Deutsche Funkturm GmbH, München
1.13        Stadt Grafing
1.14        Markt Kirchseeon
1.15        Landesbund für Vogelschutz, Zorneding
1.16        Klimamanager, Stadt Ebersberg
1.17        Freiwillige Feuerwehr, Stadt Ebersberg

2.        Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1        Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 08.01.2018
2.2        Landratsamt Ebersberg, staatliche Bauverwaltung, Schreiben vom 30.01.2018
2.3        Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde
2.4        Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt
2.5        Kath. Pfarramt Ebersberg
2.6        Erzbischöfl. Ordinariat München
2.7        Bayernwerk AG, München
2.8        Gemeinde Steinhöring
2.9        Stadt Ebersberg, Ausgleichsflächen, Abfallwirtschaft
2.10        Stadt Ebersberg, Amt für Familie und Kultur

3.        Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1        Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 30.01.2018
3.2        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 06.02.2018
3.3        Energie Südbayern, Traunreut, Schreiben vom 30.01.2018
3.4        Bund Naturschutz Kreisgruppe Ebersberg, Schreiben vom 17.01.2018
3.5        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 03.01.2018        

Behandlung der Stellungnahmen:

3.1        Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde
       Schreiben vom 07.07.2016

       B. aus immissionsschutzfachlicher Sicht
Nach einem Verweis auf die bisherige Stellungnahme im Verfahren wird vorgetragen, dass diese Stellungnahme in der Sitzung am 19.12.2018 im Stadtrat behandelt worden sei.
Nach einer Kurzbeschreibung der Planung wird festgestellt, dass nach Ansicht der UIB eine detaillierte Auseinandersetzung mit der vorliegenden Immissionsproblematik wünschenswert gewesen wäre bzw. die Begründung noch optimiert werden könnte. Weitere Anregungen oder Einwände würden nicht geäußert.

Stellungnahme:
Zu den immissionsschutzfachlichen Anregungen ist anzumerken, dass in Kapitel 7 der Begründung aufgrund der Anregungen der UIB Ergänzungen zu den immissionsschutzfachlichen Belangen vorgenommen wurden. Weitergehende Ergänzungen sind im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nicht erforderlich.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

    1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München,
       Schreiben vom 06.02.2018
       
Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:
Die Bau- und Kunstdenkmalpflege lehne die vorgelegten Planungen mit Entschiedenheit ab.
An der Südostecke des Planungsgebietes befinde sich die Antoniuskapelle, die in der Denkmalliste eingetragen sei. Sie sei als Wegekapelle errichtet und benötige daher einen weiten Umgriff, damit ihre Funktion sichtbar bleibe. Dieser Funktion trage der rechtswirksame Flächennutzungsplan Rechnung, da er das jetzige baumbestandene südliche Planungsgebiet als Grünfläche ausweise.
Nach den vorliegenden Planungen solle das südliche Grundstück mit 3 größeren Baukörpern bebaut werden, wobei das östliche sehr nahe rücke, so dass ein weitreichender Schaden für die Kapelle prognostizierbar sei, sowohl hinsichtlich der Gestaltung als auch substanziell während der Erstellung neuer Baukörper. Die neue Erschließungsstraße werde in Richtung Kapelle verbreitert, dass auch hier Schäden durch Straßenbaumaßnahmen und durch enge Wegeführung dicht an der Kapelle vorbei zu erwarten seien.
Aus diesem Grund werde die Planung der Bebauung des Flurstücks 520/2 mit Entschiedenheit abgelehnt. Gegen die Errichtung von öffentlichen Grünflächen und eines Golfplatzes gebe es keine Bedenken.
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhalte dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Stellungnahme:
Da die Stellungnahme wortwörtlich der Stellungnahme der frühzeitigen Beteiligung vom 28.11.2017 entspricht und keine neuen Aspekte vorgetragen werden, wird auf die bereits in der Stadtratssitzung vom 19.12.2017 erfolgte Abwägung zu diesem Schreiben verwiesen:
„Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Flächennutzungsplan die bisher als Grünfläche dargestellte Fläche als Allgemeines Wohngebiet darstellt. Aussagen über die Anzahl von Wohngebäuden oder Verkehrsflächen sind nicht enthalten. Die St. Antonius-Kapelle ist als Baudenkmal dargestellt. Nördlich des Allgemeinen Wohngebietes ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz, nicht Golfplatz, wie irrtümlich in der Stellungnahme ausgeführt, angeordnet. Weitere Darstellungen oder Aussagen sind in der 6. Änderung des Flächennutzungsplans nicht enthalten. Die vorgetragenen Bedenken beziehen sich auf die Festsetzungen des Bebauungsplans und sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in die Abwägung einzustellen. Für den Flächennutzungsplan ergibt sich kein Änderungsbedarf.“  

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

3.3        Energie Südbayern, Traunreut, Schreiben vom 30.01.2018

Von Seiten der Energienetze Bayern GmbH&Co.KG wird darauf hingewiesen, dass die Erschließung der Parzelle 3 mit Erdgas geplant ist. Dies sollte in die Planung mit aufgenommen werden.

Stellungnahme:
Es ist festzustellen, dass die Anregung nicht den Darstellungsinhalt des Flächennutzungsplans betrifft. Eine Änderung ist deshalb nicht erforderlich.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.


3.4        Bund Naturschutz Kreisgruppe Ebersberg, Schreiben vom 17.01.2018

Von Seiten des Bund Naturschutz werde der FNP-Änderung nicht zugestimmt.
Das Grundstück am Haselbacher Weg bilde den Übergang zur freien Landschaft und entspreche fast einem Biotop. Nachdem die Gartenfläche des alten, kleinen Einfamilienhauses und der Kapelle nur extensiv bearbeitet worden sei, habe sich über die Jahre eine schützenswerte Artenvielfalt prächtiger Bäume, Sträucher und Unterholz entwickelt. Das Grundstück grenze an relativ große Gärten und sei somit ein wertvolles Verbindungsglied zur angrenzenden freien Landschaft.
Entsprechend der Artenschutzprüfung vom Dezember 2016 kämen auf dem Grundstück 5 verschiedene Fledermausraten vor, darunter 3, die auf der bayerischen roten Liste stünden. Da in dem Baugebiet sicher Rodungen stattfänden, würden durch den Verlust von Straucharten Quartiermöglichkeiten zerstört. Es seien zudem 34 verschiedene Vogelarten, zwei davon ebenfalls auf der bayerischen roten Liste, begutachtet worden.
Eine Verbesserung des Wohnraumes sei durch 4 geplante Einzelhäuser kaum gegeben. Zudem erfordere das Grundstück eine maximale Verkehrsanbindung mit Wendehammer, die für die Größe des gesamten Biotops vollkommen überdimensioniert sei. Alleine durch die Verkehrsanbindung an den Haselbacher Weg müssten zu viele Bäume gefällt werden. Die Forderung an die späteren Eigentümer, alte Hohlbäume zu erhalten, entspreche weder dem Baugeschehen noch der Einsicht der Bauwerber.

Stellungnahme:
Es ist festzustellen, dass sich die Stellungnahme detailliert mit dem Bebauungsplan auseinandersetzt. Dieser wird zwar im Parallelverfahren durchgeführt, es erfolgte aber noch keine Auslegung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB. In der Darstellung des Flächennutzungsplans sind die detaillierten Angaben, auf die sich die Stellungnahme bezieht, nicht enthalten.
Es ist darauf hinzuweisen, dass im Zuge des im Parallelverfahren durchgeführten Bebauungsplans bereits eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt wurde. Diese Prüfung ergab, dass für keine Vogel- oder Fledermausart ein Schädigungs-, Störungs- oder Tötungsverbot erfüllt ist, wenn die in der Untersuchung vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse sind auf der Ebene der Flächennutzungsplanung keine artenschutzrechtliche Konflikte erkennbar, die zu einem Hindernis für die nachfolgenden Planungen führen könnten. Insofern ist keine Änderung der Planung veranlasst.
 
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.


    1. Stadt Ebersberg Tiefbauamt, Schreiben vom 03.01.2018
Unter Hinweis auf das Schreiben vom 08.11.2017 werden umfangreiche Ausführungen zur Planung, Ausführung sowie den erforderlichen vertraglichen Regelungen hinsichtlich Kanalisation, Wasserversorgung und Straßenbau vorgetragen.

Stellungnahme:
Die Ausführungen betreffen nicht den Darstellungsinhalt des Flächennutzungsplans. Insofern sind keine Ergänzungen oder Änderungen erforderlich.
Diese Punkte werden im Rahmen des Erschließungsvertrages geregelt.  

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Diskussionsverlauf

StR Goldner stellte fest, dass der Bund Naturschutz die Sichtweise der Grünen bestätigt, der Bebauung nicht zuzustimmen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und stimmt den erläuterten Beschlussvorschlägen zu.
Der Stadtrat stellt die 6. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Westlich Haselbacher Weg“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 06.03 .2018 fest.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung für den Flächennutzungsplan einzuholen und nach erfolgter Genehmigung öffentlich zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Datenstand vom 22.08.2019 09:28 Uhr