Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 06.03.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 06.03.2018 | ö | beschließend | 9 |
Sachverhalt
Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Schöffenperiode von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden für die Stadt Ebersberg insgesamt 7 Frauen und Männer, die beim Amtsgericht Ebersberg und bei der Strafkammer des Landgerichtes München II als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die in der anhängenden Liste aufgeführten Personen haben sich für die Schöffenperiode 2019 – 2023 bei der Stadt Ebersberg beworben. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Schöffe sind:
mind. 25 Jahre, nicht älter als 69 Jahre (zum Zeitpunkt der Wahlperiode), nicht vorbestraft, keine laufenden Ermittlungsverfahren, in der Gemeinde wohnhaft, gesundheitlich geeignet, nicht in Vermögensverfall geraten, kein Mitglied der Bundesregierung oder Landesregierung, kein Richter, Notar, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, gerichtl. Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte u.ä., kein Religionsdiener ( Pfarrer), keine Verstöße gegen Menschenrechte, kein ehem. Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0