Bauvoranfrage wegen Abbruch und Neubebauung mit einem Wohnhaus auf dem Grundstück Ulrichstr. 9, FlNr. 145/2, Gmkg. Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.03.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Ulrichstraße 9 den Bestand abbrechen und das Grundstück mit einem Wohngebäude neu bebauen.
Geplant ist ein Wohngebäude mit vier Vollgeschossen (E+II+D). Die Wandhöhe soll, gemessen von der Straßenoberkante ca. 12,84 m betragen.
Das Grundstück hat eine Fläche von 850 m²; die bebaute Fläche soll insgesamt 672 m² betragen, was einer GRZ von 0,79 entsprechen würde.
Die notwendigen Stellplätze würden in einer Tiefgarage nachgewiesen, die das Grundstück auch Richtung Süden unterbaut. Die Zufahrt zur Tiefgarage liegt zurückgesetzt auf dem eignen Grundstück und wird über eine Grundstückszufahrt im Einmündungsbereich Wildermuth/Ulrichstraße erfolgen.  

Bauplanungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes; es ist damit dem Innenbereich (§ 34 Abs. 1 BauGB) zuzuordnen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO) in dem Wohngebäude allgemein zulässig sind.
Das bestehende Gebäude hat eine Höhe von 12,86 m.

Ein Vorhaben ist nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB zulässig, sofern es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Vorhaben soll als Wohngebäude genutzt werden. Es fügt sich somit nach der Art der Nutzung ein.
Das geplante Gebäude fügt sich auch nach dem Maß der baulichen Nutzung ein. Die Höhenentwicklung ist aus Sicht der Verwaltung unproblematisch, da sich das Vorhaben an die Höhe des heutigen Bestandsgebäudes hält. In einem weiteren, späteren Schritt soll das Gebäude Ulrichstr. 7a in seiner westlichen Hälfte auf diese Höhe angepasst werden.

Zu diesem Bauvorhaben sind einige Hinweise aus der Historie veranlasst. Im Jahre 2000 wurde durch das Büro Immich eine städtebauliche Feinuntersuchung erarbeitet um eine Aufwertung und Erneuerung des Quartiers zu erreichen. Der Untersuchungsbereich umfasste den südlichen Teil der Ulrichstraße zwischen der Einmündung in die Wildermuthstraße und der Einfahrt zum ehemaligen Lidl-Supermarkt. Für diesen Bereich wurde eine Bebauung mit durchgängig 3 Vollgeschossen vorgesehen, so auch für das antragsgegenständliche Grundstück. Vorliegend soll nun ein Geschoss mehr errichtet werden. Aus diesem Rahmenplan wurde der Bebauungsplan Nr. 173 – Ulrichstraße entwickelt, der allerdings nur für die FlNr. 86 (Ulrichstr. 3) gilt. Der Rahmenplan wurde allerdings nachrichtlich übernommen.
In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 08.05.2012, TOP 10, öffentlich, wurde einstimmig ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 187 – Ulrichstraße-West gefasst. Planungsziel war die städtebauliche Neuordnung des Quartiers, da hier nach damaliger Aussage der Verwaltung aufgrund von Leerständen und veraltetem Gebäudebestand städtebauliche Missstände anzutreffen seien. Das Verfahren wurde allerdings nie weiterverfolgt.

Aufgrund der Umgebungsbebauung sowie des bisherigen Bestandes fügt sich das neue Vorhaben ein. Die Ausmaße (Länge-Breite) des geplanten Gebäudes orientieren sich an den Vorgaben des Rahmenplanes. Die Anzahl der Vollgeschosse weicht allerdings vom Rahmenplan ab. Das Vorhaben hält sich allerdings hinsichtlich seiner Höhenentwicklung an den heutigen Bestand.  

Die notwendigen Stellplätze sollen in der Tiefgarage nachgewiesen werden. Oberirdische Besucherstellplätze sind nicht erkennbar. Dem Vorhabenträger sollte aufgegeben werden, entsprechende Besucherstellplätze nachzuweisen.

Ansonsten bestehen gegen das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken, so dass eine Zulassung des Vorhabens nach § 34 BauGB möglich ist. Das ursprünglich eingeleitete Bebauungsplanverfahren kann daher in einer der nächsten Sitzungen eingestellt werden.  

Diskussionsverlauf

StR Otter stufte das Gebäude als sanierungsbedürftig ein. Mit dem großzügigen Grünbereich ergäbe es eine ansprechende Situation. Seiner Ansicht nach sei der Straßenraum und der Gehweg zu eng. Der Bauwerber solle, wie bei vielen anderen Bauvorhaben, ein Massenmodell vorlegen. Die Übernahme der Bestandshöhe sei nicht zwingend. Die Planung sollte nochmals überarbeitet werden.
Auf Nachfrage von Herrn 3. Bürgermeister Riedl teilte die Verwaltung mit, dass der Gehweg eine übliche Breite habe.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stellt der Bauvoranfrage wegen Abbruch und Neubau eines Wohnhauses an der Ulrichstraße 9, Ebersberg, FlNr. 145/2, Gemarkung Ebersberg, das gemeindliche Einvernehmen unter folgender Maßgabe in Aussicht:

Nachweis von oberirischen Besucherstellplätzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.07.2019 15:58 Uhr