Bebauungsplan Nr. 199 - Hörmannsdorf Nord;
Vorstellung der erneuten Planung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sache wird auf die TA-Sitzung vom 10.10.2017 Bezug genommen. Herr Architekt Baumann hat eine Planungsalternative entworfen, die größere Baukörper, angelehnt an die landwirtschaftlichen Bauvolumen, berücksichtigt.
Herr Architekt Baumann ist in der Sitzung anwesend, erläutert den Planungsvorschlag und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
In der vorangegangenen Sitzung stand die Frage, welches Verfahren für den Bebauungsplan anzuwenden ist, zur Diskussion. Nach Abstimmung mit der Obersten Baubehörde beim Staatsministerium des Innern kann hier die neue Regelung des § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) zur Anwendung kommen. Das bedeutet einerseits, dass kein Flächennutzungsplanänderungsverfahren erforderlich ist und andererseits sind auch keine Ausgleichsflächen erforderlich.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung daraufhin, dass das Büro Händel Junghans Architekten (Verfahrensbetreuer der Mehrfachbeauftragung „Personalwohnbau Kreisklinik“) einen Vorschlag zur Realisierung einer Baugemeinschaft eingereicht hat. Hierzu wird auf die Anlage verwiesen. Dieser Vorschlag wäre nach Ansicht der Verwaltung im dem größeren Gebäude im südöstlichen Bereich des Planungsgebietes realisierbar und würde die Ergebnisse aus der Beratung vom 10.10.2017 wiederspiegeln. Herr Architekt Bayer ist aufgrund des Verfahrens zum Thema Kreisklinik in der Sitzung anwesend und kann hierzu Ausführungen machen.
Diskussionsverlauf
StR Goldner bedankte sich beim Ausschuss für die Möglichkeit, das Baugebiet nochmals planerisch zu betrachten. Aus seiner Sicht wären alle drei Varianten vorstellbar. Er bat um Auskunft, ob die Verlängerung des Gehwegs zur Bushaltestelle an der Münchner Straße und der Einbau einer Querungshilfe in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden können.
Die Verwaltung entgegnete, dass dies einer genaueren Prüfung bedürfte; nach dem ersten Anschein dürfte eine Einbeziehung in den Bebauungsplan eher schwierig werden, da kein direkter Zusammenhang mit dem Baugebiet bestünde.
Für StR Platzer war die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei dieser Baugebietsausweisung wichtig. Es sollten keine Luxusgrundstücke auf städtischem Grund geschaffen werden. Sie würde die Varianten 1 und 3 bevorzugen; der Vorschlag mit dem Winkelbau sollte nicht weiterverfolgt werden.
3. Bürgermeister Riedl stellte klar, dass die Grundstücke für Ebersberger Bürger zur Verfügung gestellt werden sollen, die aus den Einkommensgrenzen beim Programm „Bauland in Ebersberg“ herausfallen – an Luxusgrundstücke sei nie gedacht worden. Er würde die Variante 1 bevorzugen, da der Winkelbau den markanten Baum beeinträchtigen würde. Bei Variante 3 befürchtete er Konflikte mit der landwirtschaftlichen Nutzung.
2. Bürgermeister Ried sprach sich gegen eine Verdichtung um jeden Preis aus. Er sei auch gegen den Winkelbau. Er fragte nach den weiteren Kriterien der Vermarktung der Grundstücke. 1. Bürgermeister Brilmayer teilte mit, dass diese Frage zu gegebener Zeit geklärt werden wird.
Danach erfolgte auf Vorschlag von 1. Bürgermeister Brilmayer eine getrennte Abstimmung über die 3 Varianten:
Beschluss 1
Die Planungen sollen auf Basis der Variante II (Winkelbau weitergeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 9
Beschluss 2
Die Planungen sollen auf Basis der Variante III weitergeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 7
Beschluss 3
Die Planung sollen
auf Basis der Variante I weitergeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.07.2019 15:58 Uhr