Antrag zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 - Dachsberg Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 für die Grundstücke FlNr. 1037/5,-/18, /3, Gmkg. Ebersberg, Im Tal 26 - 30


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.05.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sache wird auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 12.12.2017, TOP 1, öffentlich Bezug genommen.

Die Grundstückseigentümer stellen mit beiliegendem Schreiben Antrag, den Bebauungsplan Nr. 45 – Dachsberg so zu ändern, dass auf dem südwestlichen Grundstücksbereich ein Einfamilienhaus errichtet werden kann.

Die Verwaltung hat durch den Architekten Herrn Feirer-Kornprobst einen Planungsvorschlag erstellen lassen (siehe Anlage). Demnach wurde der seinerzeit von den Antragstellern eingereichte Vorschlag übernommen. Für das nordwestlich angrenzende Grundstück „Im Tal 28 und 30“ wurden ebenfalls Planungsvorschläge vorgelegt.

Bei Hausnummer 28 (FlNr. 1037/18) wäre ein Gebäude mit 11 x 9 m möglich, sofern die Abstandsflächenregelung über den Bebauungsplan vorgenommen wird.

Bei Hausnummer 30 (FlNr. 1037/5) ist das Grundstück für ein eigenständiges Gebäude zu klein, da die internen Abstandsflächen nicht eingehalten werden können. Falls das alte und das neue Gebäude über einen eingeschossigen Querbau zusammengebaut werden, würden die internen Abstandsflächen entfallen. Es wäre ein neues Gebäude mit 8,75 x 10 m möglich.

Die neu geplanten Gebäude auf FlNr. 1037/18 und /5 weisen 2 Vollgeschosse auf. Wegen der einzuhaltenden Abstandsflächen sind flache Dachneigungen erforderlich und eine Wandhöhe von maximal 6,0 m. Ein Dachgeschossausbau ist dann allerdings nicht möglich.

Alternativ dazu wäre bei den vorgenannten Grundstücken auch ein großzügiges Doppelhaus, das giebelständig zur Straße angeordnet wäre, denkbar. Dies würde allerdings den Abbruch des heutigen Bestandes voraussetzen.

Die Verwaltung hat mit den betroffenen Eigentümern Kontakt aufgenommen und die Situation geschildert. Bis zum Zeitpunkt des Ladungsversands lagen noch keine Rückmeldungen vor.
Evtl. kann hierüber in der Sitzung näheres berichtet werden.

Aus Sicht der Verwaltung kann hier eine sinnvolle Nachverdichtung vorgenommen werden. Bei FlNr. 1037/3 entstünde eine GRZ von 0,28, bei FlNr. 1037/18 von 0,29 und bei 1037/5 von 0,30. Die entstehenden Dichten sind als verträglich anzusehen.
Das Änderungsverfahren kann gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichsflächennachweis durchgeführt werden.  
Es wird daher vorgeschlagen, auf Basis der vorliegenden Nachverdichtungsvorschläge und vorbehaltlich einer Planungskostenübernahmevereinbarung den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung zu fassen. Nach Abschluss der notwendigen Verträge könnte die öffentliche Auslegung unmittelbar erfolgen.

Diskussionsverlauf

3. Bürgermeister Riedl berichtete von dem Einwand des Eigentümers Im Tal 28. Dieser sei gegen die Planung, da er eine zu starke Verdichtung befürchtet. Er würde die lockere großzügige Bebauung in diesem Gebiet bevorzugen und hätte selbst kein Interesse zu bauen. Er wird sich auch nicht an den Planungskosten beteiligen.
Nach Ansicht von StR Goldner ist die beabsichtigte Nachverdichtung nicht maßvoll sondern das Maximum. Er steht der Planung weiterhin skeptisch gegenüber. Die Alternative mit Abriss und Neubau wäre nach seiner Meinung besser.
StRin Platzer stellte fest, dass es sich um eine Angebotsplanung handeln würde und deswegen nicht sofort gebaut werden müsse.
StR Otter war mit der Vorgehensweise einverstanden. Er wies auf die Planungshoheit der Stadt hin. Um die Größenverhältnisse besser darstellen zu können, empfahl der die Vorlage eines Massenmodells. Das beabsichtigte Bauleitplanverfahren ist hier gut geeignet zur Klärung der offenen Fragen.
StR Lachner konnte vor dem Hintergrund einer maßvollen Nachverdichtung der vorliegenden Planung zustimmen. Er wies daraufhin, dass mit der Nachverdichtung immer eine Mehrung der Baumassen verbunden ist (siehe BRK usw.).
3. Bürgermeister Riedl hatte Verständnis für die Argumente des Grundstückseigentümers; er wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sich durch die Nachverdichtung, die sich die Stadt auch vorgenommen hat, gerade in diesem Fall deutliche Veränderungen im Straßenbild ergeben werden. Weiterhin müssten zur Realisierung der Gebäude bestehende Bäume entfernt werden.  
StR Goldner wollte wissen, ob eine Nachverdichtung auf für ein einzelnes Grundstück möglich sei. Die Verwaltung erläuterte, dass der Auftrag aus der Sitzung im Dezember 2017 war, die Baulandpotentiale dieser drei Grundstücke zu untersuchen.





Beschluss

Der Technische Ausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 – Dachsberg. Planungsziel ist eine maßvolle Nachverdichtung der Grundstück Im Tal 26 – 30.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen und das Verfahren nach Abschluss der notwendigen Vereinbarungen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 16:03 Uhr