Antrag zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131 - Gmaind (Nr. 131.4) wegen Zulassung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1064/25.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.05.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer der FlNr. 1064/25, die Eheleute Luckner, möchten auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus errichten. Das Gebäude soll eine Grundfläche von max. 150 m² haben. Wandhöhe, Dachneigung etc. würden sich an den bestehenden Bebauungsplan anpassen.  Auf beiliegendes Schreiben vom 14.04.2018 wird Bezug genommen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 131 – Gmaind. Der Bebauungsplan sieht an dieser Stelle zum großen Teil eine private Grünfläche vor. Bauräume sind nicht vorgesehen. Im heutigen Zustand ist das Grundstück somit nicht bebaubar.
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan sieht an dieser Stelle eine Ortsrandeingrünung mit einer Tiefe von ca. 17 m vor. Somit würde noch eine ausreichend große Fläche zur Bebauung übrig bleiben. Dies erfordert allerdings die Änderung des Bebauungsplanes dergestalt, dass die Grünfläche auf das Maß des Flächennutzungsplanes zurückgenommen wird und ein eigener Bauraum vorgesehen wird. Städtebaulich wäre der zusätzliche Bauraum vertretbar, da sich östlich des Grundstücks bereits eine Bebauung in 2. Reihe befindet. Das neu geplante Gebäude würde auch nicht weiter als die vorhandene Bebauung in die freie Landschaft ausgreifen, so dass hier die Grenze zum Außenbereich nicht verschoben werden würde. Die angestrebte Bebauung wäre als Abrundung des südlichen Bereichs sowie zur Nachverdichtung des Ortsteils Gmaind städtebaulich vertretbar.
Zur Frage der Erforderlichkeit kann der benötigte Wohnraum für die einheimische Bevölkerung sowie die Schaffung stabiler Bewohnerstrukturen in dem Ortsteil angeführt werden.  

Die Frage der Erschließung (insbesondere der Zufahrt) des neu geplanten Baugrundstücks soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geklärt werden.
Mit den Antragstellern ist noch eine Planungskostenübernahmevereinbarung abzuschließen.
Vorbehaltlich dieser Vereinbarung wird vorgeschlagen, einen Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131 – Gmaind zu fassen. Planungsziel wäre die Zulassung eines weiteren Einfamilienhauses auf FlNr. 1064/25 im Rahmen der Nachverdichtung. Der ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf wird dem Technischen Ausschuss nochmals zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.  
Das Verfahren könnte nach § 13 b BauGB im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Ausgleichsflächennachweis durchgeführt werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss fasst vorbehaltlich des Abschlusses einer Planungskostenübernahmevereinbarung den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131-Gmaind. Planungsziel ist die Zulassung eines weiteren Einfamilienhauses auf FlNr. 1064/25 im Rahmen der Nachverdichtung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach Abschluss der notwendigen Vereinbarungen öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 16:03 Uhr