In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 06.02.2018 wurden von Mitgliedern des Ausschusses im Rahmen der Beratungen zur Neukalkulation der Abfallgebühren mehrere Fragen bzw. Anregungen vorgebracht. Konkret erging der Auftrag an die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses die Nutzung des Wertstoffhofes Ebersberg durch Nichtgemeindebürger darzulegen. Außerdem solle über die Kostenermittlung bei den einzelnen Wertstofffraktionen sowie eine mögliche Trennung von Gartenabfällen in Rasenschnitt und holzhaltige Gartenabfälle berichtet werden.
- Nutzung des Wertstoffhofes durch Auswärtige:
Am Freitag, den 11.05., sowie am Samstag, den 12.05., wurden zur Ermittlung des Wohnortes die Autokennzeichen aller Nutzer des Wertstoffhofes Ebersberg erfasst. Aufgrund der erforderlichen umfangreichen Auswertung der Kennzeichen durch die Zulassungsstelle Ebersberg kann der Bericht hierzu erst direkt in der Sitzung erfolgen. Die Auswertung der Kennzeichen erfolgt anonym, also ohne Name und Straße des Halters.
- Ermittlung der Kosten der einzelnen Fraktionen am Wertstoffhof:
Zunächst sind die Abfall- und Wertstofffraktionen, die am Wertstoffhof Ebersberg erfasst werden, in drei Gruppen einzuordnen:
- Fraktionen, deren Entsorgung ganz in den Händen der Stadt liegt, wie z.B. Sperrmüll, Holz, Altreifen, Flachglas, Farbeimer mit flüssiger Farbe.
- Fraktionen, deren Entsorgung über den Landkreis organisiert wird. Kosten bzw. Gewinne werden über den Landkreis berechnet und gemeindescharf weiterverrechnet wie z.B. bei Elektrogeräten, Bauschutt, Gartenabfall, Hartkunststoffen, Altmetall, Papier/Kartonagen.
- Fraktionen, bei denen kein Vertrag bzw. nur eine Abstimmungsvereinbarung vorhanden ist, z.B. Leichtverpackungen, Altkleider, Altglas. Hier entstehen der Stadt keine Kosten für Containerstellung, Abtransport und Verwertung.
Bei Fraktionen, für die eine Gebühr verlangt wird, erfolgt die Kalkulation der Gebühr im Rahmen der allgemeinen Müllgebührenkalkulation alle drei Jahre. Zu Grunde gelegt werden dabei die Kosten für Containerstellung, Abfuhr durch eine Firma sowie die Entsorgungskosten, die die Stadt entrichten muss. Nicht mit eingerechnet sind die allgemeinen Kosten am Wertstoffhof für Personal, Gebäude, Unterhalt etc.
Bei Fraktionen, deren Entsorgung der Landkreis organisiert, wie z.B. Bauschutt, werden die vom Landkreis abgerechneten Kosten auf das entsorgte Volumen umgerechnet.
- Trennung von Rasenschnitt und holzigen Gartenabfällen
Eine Anfrage bei der IG Komposthof hat folgendes ergeben:
Eine wirklich sortenreine Sammlung von holzigen Gartenabfällen am Wertstoffhof ist erfahrungsgemäß nicht möglich, da dafür ein Mitarbeiter immer direkt am Container stehen müsste. Auch ist der Anteil an wirklich holzigem und damit thermisch verwertbarem Material relativ gering. Außerdem lässt sich lt. IG Komposthof das holzige Material, das sie selbst an den Komposthöfen aussortieren, seit geraumer Zeit nicht mehr gewinnbringend vermarkten.
Der Landkreis hat diesbezüglich vor einigen Jahren einen Versuch durchgeführt, bei der Gartenabfallsammlung holzige Abfälle getrennt zu erfassen bzw. auszusortieren. Aufgrund des geringen Heizwertes des aussortierten Materials wurde es jedoch bei diesem Versuch belassen. Die Verwaltung sieht derzeit keine Vorteile in einer solchen Getrenntsammlung, zumal sie logistisch nur schwierig umzusetzen wäre.
Nutzererfassung Wertstoffhof
Durchgeführt am Freitag, 11.05.18; acht Stunden Öffnungszeit sowie am Samstag, 12.05.18; fünf Stunden Öffnungszeit:
Es wurden die Kennzeichen aller einfahrenden Fahrzeuge erfasst und anschließend durch die Kfz-Zulassungsstelle Ebersberg anonym nach Wohnort des Fahrzeughalters ausgewertet. Die Fahrzeuge mit sonstigen Kennzeichen, die nicht in Ebersberg gemeldet sind, wurden herausgerechnet.
Zusammenfassung:
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%
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Gesamt Anzahl Fahrzeuge
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632
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Anzahl Fahrzeuge Lkr. Ebersberg
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559
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100
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Anzahl Fahrzeuge sonstige
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72
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Ebersberg
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438
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78
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Steinhöring
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62
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11
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Grafing/Aßling/Frauenneuharting/Emmering
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22
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4
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Kirchseeon
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16
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3
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Sonstige Lkr. Ebersberg
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21
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4
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