Bebauungsplan Nr. 119 - Schwedenanger / Münchener Straße Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 119 - Schwedenanger / Münchener Straße (Nr. 119.1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.06.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 13.03.2018, TOP 3, öffentlich. Die Firma Standortfabrik beantragte die Anbringung einer unbeleuchteten Werbeanlage an der Ostfassade des Anwesens Münchener Straße 1 mit den Ausmaßen 3,86 m x 2,93 m.

Die Stadt hat ihr Einvernehmen zu dem Bauantrag mit vorgenanntem Beschluss verweigert. Das Landratsamt Ebersberg hält die Verweigerung des Einvernehmens für rechtswidrig (vgl. Schreiben des LRA Ebersberg vom 24.04.2018 – siehe Sitzungsanlage).

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 119 – Schwedenanger / Münchener Straße, der für diesen Bereich ein Mischgebiet festsetzt. Regelungen über Werbeanlagen sind in dem Bebauungsplan nicht enthalten.

Hier besteht nach Ansicht der Verwaltung eine Regelungslücke; es bedarf hier einer Regelung der Anzahl und Größe von Werbeanlagen. Ausweislich der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 119 ging man bei dessen Aufstellung davon aus, dass die Münchener Straße nach Fertigstellung der B 304 – Südumgehung als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich gestaltet werden kann. Nachdem aus topografischen Gründen eine Ausdehnung der Ebersberger Innenstadt nach Osten nicht mehr möglich ist, soll entlang der Münchner Straße die Möglichkeit geschaffen werden,  zusätzliche Läden im Erdgeschoss unterzubringen. Hierzu gehören selbstverständlich geeignete Möglichkeiten der Werbung. Die Regelung von Werbeanlagen kann gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO im Bebauungsplan erfolgen. Der Schutz und die Gestaltung des Ortsbildes (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB) sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beachtende Belange, die insbesondere bei Anlagen der Wirtschaftswerbung entsprechende gestalterische Regelungen erforderlich machen. Nachdem der vorliegende Bebauungsplan zur äußeren Gestaltung und zur Größe von möglichen Werbeanlagen keine Aussagen trifft, ist die Erforderlichkeit einer solchen Regelung gegeben (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Der für das Gebiet geltende Bebauungsplan soll deswegen mit dem Planungsziel geändert werden, geeignete Regelungen für Werbeanlagen (Größe, äußere Gestaltung) festzusetzen.
Das Verfahren kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

Diskussionsverlauf

StR Lachner wies auf das Werbeschild auf der rechten Straßenseite (in Fahrtrichtung stadtauswärts) hin, das auch in Konflikt mit der Ampel stand. Die Argumentation im Schreiben des Landratsamtes im Bezug auf die Verkehrssicherheit sah er sehr kritisch.
StRin Platzer verwies auf die im damaligen Bebauungsplan formulierten Entwicklungsvorstellungen in der Münchener Straße.
StR Schedo sah nach wie vor eine Verkehrsgefährdung durch die Werbeanlage. Nach seiner Ansicht sollten an dieser Stelle keine Werbeanlagen errichtet werden.
StR Mühlfenzl erinnerte an einen Antrag der SPD-Fraktion für Tempo 30 in der Münchener Straße, der jedoch abgelehnt wurde. Er stellte fest, dass viele Kraftfahrer die Ampeln missachten würden.
2. Bürgermeister Ried unterstützte den Verwaltungsvorschlag und teilte mit, dass das Werbeschild auf der rechten Seite den Verkehrsraum behindern würde.

Beschluss

Der Technische Ausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 – Schwedenanger / Münche ner Straße.
Mit der Bebauungsplanänderung soll folgendes Planungsziel verfolgt werden:

  • Regelung der Werbeanlagen nach äußerer Gestaltung und Größe

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 16:04 Uhr