Bebauungsplan Nr. 8 - Nord-West an der Friedenseiche; Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich westlich der Sudetenstraße zur Steuerung der Nachverdichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.06.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt eine Anfrage zur Bebauung des Grundstücks FlNr. 905/8, Sudetenstr. 11 wegen Errichtung eines Doppelhauses vor.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtgültigen Bebauungsplanes Nr. 8 – Nord-West - an der Friedenseiche. Der westliche Bereich der Sudetenstraße ist bislang geprägt von Einfamilienhäusern. Doppelhäuser sind bislang noch nicht vorhanden. Im Bereich östlich der Sudetenstraße wurden in jüngerer Vergangenheit Doppelhäuser zugelassen.
Grundsätzlich eignen sich die Grundstücke westlich der Sudetenstraße für eine Nachverdichtung. Diese sollte allerdings gesteuert erfolgen, und nicht einer zufälligen Entwicklung überlassen werden, da dadurch oftmals auch ein Aufschaukeln der Bebauungsdichte einhergeht.

Die gewünschte Bebauung hält insbesondere die festgesetzte Baulinie nicht ein, die hier parallel zur straßenseitigen Grundstücksgrenze verläuft. Die bestehende Bebauung hält die vorhandene Baulinie ein, nimmt damit die leicht geschwungene Form der Straße auf und bildet den Straßenverlauf räumlich ab. Diese Baulinie wurde seinerzeit bewusst so gewählt um den Straßenraum städtebaulich zu fassen. Wäre es bei der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht auf diese Hervorhebung des Straßenraumes angekommen, hätte man sicherlich keine Baulinie, die den leicht geschwungenen Straßenverlauf aufnimmt, festgesetzt. Sie stellt damit ein wesentliches Element des rechtskräftigen Bebauungs­planes dar.
Das gewünschte Doppelhaus soll nun parallel zur südlichen Grundstücksgrenze der FlNr. 905/8 errichtet werden. Damit wird der bisherige städtebauliche Raum durchbrochen. Nach Ansicht der Verwaltung sind hier die Grundzüge der Planung berührt, so dass eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB nicht erteilt werden kann.

Laut Antragsteller wäre es dagegen für das LRA Ebersberg vorstellbar, im Antragsfall eine entsprechende Abweichung zu erteilen.

Der Technische Ausschuss ist nun gehalten, über die weitere Vorgehensweise grundsätzlich zu entscheiden. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Nachverdichtung in dem  Gebiet, insbesondere westlich der Sudetenstraße durch einen Bebauungsplan zu steuern. Dies kann auch ein einfacher Bebauungsplan sein, der lediglich die wichtigsten Regelungen, wie Art und Maß der Nutzung, die Stellung der baulichen Anlagen sowie die überbaubaren Grundstücksflächen festlegt.

Hinzuweisen wäre noch auf folgendes:
Sollte ein Bebauungsplan für den Bereich westlich der Sudetenstraße aufgestellt werden, geschieht dies im Rahmen der allgemeinen städtischen Aufgabe die Bebauung zu steuern. Eine Kostentragung durch den vorliegenden Antragsteller wäre hier nicht möglich.    

Beschluss

Der Technische Ausschuss stellt der Bauvoranfrage wegen Errichtung eines Doppelhauses auf FlNr. 905/8, Sudetenstraße 11 das Einvernehmen nicht in Aussicht.

Der Technische Ausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 – Nord-West an der Friedenseiche für den Bereich westlich der Sudetenstraße (FlNr. 905/3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, Sudetenstraße 1 - 13). Planungsziel ist eine verträgliche Nachverdichtung der Grundstücke, insbesondere soll eine Doppelhausbebauung unter Aufrechterhaltung der straßenseitigen Baulinie ermöglicht werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Schechner war bei der Beratung und Abstimmung über diesen Punkt nicht anwesend.

Datenstand vom 25.07.2019 16:04 Uhr