Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 - Rohde-Grundstücke; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.1 BauGB) b) Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.06.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 13.03.2018, TOP 2, öffentlich wurde die Verwaltung beauftragt, das Aufhebungsverfahren für den vorgenannten Bebauungsplan vorzubereiten.
Der Einleitungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 26.04.2018 bekanntgemacht; die Aufhebungssatzung lag zwischen dem 04.05.2018 bis 04.06.2018 öffentlich im Rathaus aus.

Stellungnahmen von Bürgern sind während der Auslegung nicht eingegangen.

Von folgenden Behörden ging keine Stellungnahme ein:

  1. Regionaler Planungsverband München
  2. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
  3. Vermessungsamt Ebersberg
  4. Kreisbrandinspektion Ebersberg

Folgende Behörden / Stellen haben keine Einwände vorgetragen:

  1. Regierung von Oberbayern, SG Raumordnung und Landesplanung        
    Schreiben vom 04.05.2018
  2. Stadt Ebersberg, Tiefbau, Schreiben vom 27.05.2018

Folgende Behörden / Stellen haben eine Stellungnahme abgegeben:

Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 05.06.2018

Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes bestünden grundsätzlich keine Bedenken. Lediglich die Begründung sollte auf städtebaulichen Gründen basieren und nicht auf dem Bauwunsch eines Grundstückseigentümers.

Aus immissionsschutz- und naturschutzfachlicher Sicht besteht mit der Aufhebung Einverständnis bzw. werden keine Einwände und Bedenken vorgetragen.

Behandlungsvorschlag:
Die Begründung sollte entsprechend den Anregungen des Landratsamtes überarbeitet werden.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt von der frühzeitigen Öffentlich keitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis. Der Technische Ausschuss macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.06.2018 zu Eigen.

Der Technische Ausschuss beschließt für die Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan Nr. 37 – Rohde-Grundstücke in der Fassung vom 12.06.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen und gleichzeitig die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 16:04 Uhr