Hallenbad: Benutzungssatzung und Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 20.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 16.07.2024 ö beschließend 8
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 20.08.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Ebersberger Hallenbad öffnet nach 3,5 Jahren Bauzeit am 30.09.2024. Das Wasser ist zum Testbetrieb bereits eingelassen und die Badewassertechnik wird eingestellt.
Aus diesem Anlass wurde die bisherige Benutzungssatzung bzw. Gebührensatzung (zuletzt überarbeitet 1990) neu gefasst und an die heutige Zeit und die jetzigen Verhältnisse angepasst; die neuen Fassungen liegen in der Anlage bei. Die Satzungen wurden im Vergleich mit Satzungen anderer Gemeinden erstellt und mit der betriebsleitenden Badeaufsicht, Frau Friesinger, abgestimmt.

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales vom 16.07.2024 wurde bereits über das Betriebskonzept, den Belegungsplan und die Benutzungsgebühren beraten. Insbesondere die dort per Beschluss empfohlenen Gebühren wurden in die Gebührensatzung eingepflegt.
Die Verwaltung wird in 2025 überprüfen, ob sich die Benutzungssatzung bzw. Gebührensatzung bewährt hat und ggf. Vorschläge für Änderungen vorlegen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Proske beantwortet Fragen und nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass bei Verlust eines Schlüssels für die Spind- und Wertfächer 10 € angesetzt sind, bei Verlust des Garderobenschlüssels aber 30 €. Sollte es sich um den gleichen Schlüssel handeln, sollte die Gebühr auch gleich hoch sein.
Es entwickelt sich eine kurze Beratung zur Höhe der Benutzungsgebühren und den Ermäßigungstatbeständen. 

Stadtrat Mayer beantragt, den Eintrittspreis für Erwachsene von 6 auf 5 €, ermäßigt 3 statt 4€) zu senken.

1 Ja : 9 Nein
Damit ist der Antrag abgelehnt.

Stadtrat Mayer beantragt, die Ermäßigungstatbestände  um Schüler/Studenten, Auszubildende und Bundesfreiwilligendienstleister zu erweitern.

4 Ja : 6 Nein
Damit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss

Der Ferienausschuss beschließt die beiliegende Hallenbadbenutzungssatzung mit Haus- und Badeordnung.
Der Ferienausschuss beschließt die beiliegende Hallenbadgebührensatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
HBS Anlage: Haus- und Badeordnung ab 25.09.2024 (.pdf)
HBS Hallenbadbenutzungssatzung ab 25.09.2024 (.pdf)
HGS Hallenbadgebührensatzung ab 25.09.2024 (.pdf)

Datenstand vom 22.08.2024 10:52 Uhr