A. Vorgeschichte:
Der Stadtrat der Stadt Ebersberg fasst am 19.03.2024 den Einleitungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich westlich der Hohenlindener Straße.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.04.2024 bis 23.05.2024.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 29.07.2024 bis 02.09.2024 durchgeführt.
B. Stellungnahmen:
1. Keine Rückmeldung haben abgegeben.
1.1 Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung
1.2 Landratsamt Ebersberg, Wasserrecht
1.3 Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde
1.4 Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt
1.5 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.6 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
1.7 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
1.8 Brandschutzdienststelle Ebersberg
1.9 Polizeiinspektion Ebersberg
1.10 Kreisjugendring
1.11 Evang.-Luther. Pfarramt
1.12 Katholisches Pfarramt
1.13 Deutsche Telekom AG
1.14 Energienetze Bayern GmbH & Co.KG
1.15 Stadt Grafing
1.16 Markt Kirchseeon
1.17 Gemeinde Forstinning
1.18 Gemeinde Anzing
1.19 Gemeinde Frauenneuharting
1.20 Bund Naturschutz Ebersberg
1.21 Landesbund für Vogelschutz, Markt Schwaben
1.22 Stadt Ebersberg, Ausgleichsflächen, Abfallwirtschaft
1.23 Stadt Ebersberg, Klimamanager
1.24 Stadt Ebersberg, Tiefbauamt
1.25 Staatliches Bauamt Rosenheim
2. Keine Einwände / Bedenken haben vorgetragen:
2.1 Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.08.2024
2.2 Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 08.08.2024
2.3 Landratsamt Ebersberg, staatl. Abfallrecht, Altlasten, Schreiben vom29.07.2024
2.4 Erzbischöfliches Ordinariat München, Schreiben vom 31.07.2024
2.5 Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Schreiben vom 28.08.2024
2.6 Gemeinde Hohenlinden, Schreiben vom 07.08.2024
2.7 Gemeinde Steinhöring, Schreiben vom 19.04.2024
3. Es wurden keine Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken vorgetragen
3.1 Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 26.08.2024
3.2 Bayernwerk Netzcenter Ampfing, Schreiben vom 22.04.2024
3.1 Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 26.08.2024
Vortrag:
die verbale Beschreibung der Ausgleichsfläche B (Textliche Festsetzungen 4.11 & Umweltbericht S. 29) enthält irrtümlicherweise einen Teil der Maßnahmenbeschreibung von Ausgleichsfläche A („Erhaltungspflege nach erfolgreicher Entwicklung“, „Stehenlassen über Winter als Überwinterungsquartier f. Insekten, 1 Reinigungsschnitt im Frühjahr“). Um Missverständnissen vorzubeugen empfehlen wir eine Korrektur.
Darüber hinaus bestehen zur Aufstellung des Bebauungsplans i. d. Fassung vom 09.07.2024 mit Änderung des Flächennutzungsplans mit Parallelverfahren keine Einwände oder Bedenken.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zu Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme bezieht sich nicht auf den Darstellungsinhalt des Flächennutzungsplans, sondern sich nur auf das Bebauungsplanverfahren. Für die Flächennutzungsplanänderung werden keine Anregungen vorgetragen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans Bebauungsplans ist nicht veranlasst.
3.2 Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 22.04.2024
Vorbemerkung:
Es wurde ohne weiteren Kommentar das Schreiben vom 22.04.2024, das im Rahmen der
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bereits vorgelegt wurde, nochmals vorgetragen. Auf die bereits erfolgte Behandlung und Abwägung (TA: 09.07.2024 / SR: 23.07.2024) wird hingewiesen:
Vortrag:
gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen,
wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.
Kabel
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links
zur Trassenachse. Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online
über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter:
www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen
jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu
beteiligen.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme bezieht sich nicht auf den Darstellungsinhalt des Flächennutzungsplans, sondern nur auf den Regelungsinhalt des Bebauungsplans Nr. 211.Änderung oder Ergänzungen des Flächennutzungsplans sind nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht veranlasst.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Technische Ausschuss hat sich der Sache in seiner Sitzung am 08.10.2024 angenommen.
Beschlussvorschlag - Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt von der Beteiligung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis. Der Stadtrat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 09.07.2024 zu Eigen und stimmt den erläuterten Beschlussvorschlägen zu.
Der Stadtrat billigt die 19. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich westlich der Hohenlindener Straße mit Begründung und Umweltbericht ohne Änderungen in der Fassung vom 08.10.2024.
Der Stadtrat fasst den Feststellungsbeschluss und beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans einzuholen.