Bebauungsplan Nr. 224 - südlich Im Augrund; a) Vorstellung und Zustimmung zum städtebaulichen Entwurf-Festlegung des Planumgriffs; b) Änderung der Verfahrensart - Durchführung eines Regelverfahren; c) Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.02.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 04.02.2025 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Für den Bereich südlich der Straße Im Augrund besteht mit TA-Beschluss vom 11.10.2022, TOP 8, öffentlich, ein Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
In dieser Sitzung wurde auch der städtebauliche Entwurf in der Fassung vom 11.10.2022 vorgestellt und diesem einstimmig zugestimmt. Auf die Beschlussvorlage wird insoweit verwiesen.
Zwischenzeitlich wurden die Gespräche und Verhandlungen zwischen Vorhabenträger, der GWG Ebersberg und der Stadtverwaltung weiter intensiviert.
Der städtebauliche Entwurf wurde auch mit der UNB wegen dem Eingriff in den heute bestehenden Ortsrand und des dort vorhandenen Baumbestandes abgestimmt. Hierfür wurde ein entsprechendes Fachgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die nun vorliegende Planung unter den Belangen des Natur- und Artenschutzes so umsetzbar ist.
Die größten Veränderungen am städtebaulichen Entwurf wurden im Bereich des genossenschaftlichen Wohnungsbaus vorgenommen. In diesem Planungsabschnitt soll im südöstlichen Grundstücksbereich ein weiterer Bauraum für ein zusätzliches Wohngebäude (Haus 3) geschaffen werden. Der heute bestehende, allerdings vernachlässige Bolzplatz auf dem Grundstück der Wohnungsgenossenschaft soll zwischen dem neuen Gebäude und dem städtischen Feldweg, der zum Bahnübergang führt, neu errichtet werden.
Geplant ist, das Haus 3 mit dem Haus 2 über einen Steg im ersten Obergeschoss baulich zu verbinden um sich einen weiteren Aufzug zu sparen. So können kostengünstig geförderte Wohnungen geschaffen werden.
Insgesamt werden durch das Projekt 28 geförderte Wohnungen geschaffen.
Das Stellplatzrecht betreffende Änderungen treten am 01.10.2025 in Kraft. Die landesgesetzliche Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen (Art. 47 BayBO neu) wird insofern zum 01.10.2025 entfallen. Stattdessen erfolgt eine Kommunalisierung der Stellplatzpflicht (Art. 81 Abs.1 Nr. 4 BayBO neu) mit Änderungen der Ermächtigungsgrundlage. Die Entscheidung, ob die Pflicht des Stellplatznachweises besteht, obliegt damit zukünftig der Stadt und ist nicht mehr im staatlichen Recht geregelt. Allerdings wurde diese Ermächtigungsgrundlage durch den Gesetzgeber eingeschränkt. Mit Wirkung vom 01.10.2025 tritt das geänderte Stellplatzrecht in Kraft. Die höchstzulässige Anzahl von notwendigen Stellplätzen legt das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch Rechtsverordnung (Garagen- und Stellplatzverordnung) fest (Art. 47 Abs. 2 BayBO neu). Darin wird für Mietwohnungen, für die eine Bindung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz besteht, eine Höchstzahl von 0,5 Stellplätzen/Wohneinheit festgesetzt. Die gesetzlichen Bestimmungen sind zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes einzuhalten. Dieser Zeitpunkt wird höchstwahrscheinlich nach am 01.10.2025 sein.
Für den freifinanzierten Teil des Wohnungsbaus kann es bei der bisherigen Regelung von 1,5 Stpl./WE bleiben. Der Großteil dieser Stellplätze wird in der zentralen Tiefgarage errichtet.
Unabhängig davon können auch solche Dächer für Anordnung von PV-Modulen genutzt werden.
An dieser Stelle hat die Rückhaltung des Niederschlagswassers eine sehr hohe Bedeutung und wurde bereits im Rahmen der Mehrfachbeauftragung in der Aufgabenstellung ausführlich angesprochen. Hinzu kommt, dass aufgrund der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis für das Grabensystem und den daran anschließenden Roten Weiher, nicht mehr als der natürlich anfallende Abfluss eingeleitet werden darf. Unter Abwägung dieser Belange ist aus Sicht der Verwaltung die Änderung der Dachform zu befürworten.
Die Kosten für diese Maßnahme müssen im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger geregelt werden.
Die Änderungen im Planumgriff sind als orange Einzeichnungen kenntlich gemacht.
Dies hat zur Folge, dass für das Projekt ein Regelverfahren durchzuführen ist. Nachdem es sich nicht um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, muss eine Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) sowie ein Umweltbericht als Bestandteil der Begründung erstellt werden. Daneben kommt die Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) zur Anwendung. Für das Baugebiet müssen entsprechende Ausgleichsflächen nachgewiesen werden.
Das Verfahren soll als Angebotsbebauungsplan ausgestaltet werden, da zwei unabhängig voneinander agierende Vorhabenträger beteiligt sind (HI Wohnbau und GWG Ebersberg). Es ist nicht sichergestellt, dass beide Vorhabenträger die Baumaßnahmen gleichzeitig bzw. in einer engen zeitlichen Abfolge realisieren können. Die GWG Ebersberg ist auf die staatlichen Fördermittel der Wohnungsbauförderung angewiesen. Nach Aussagen der GWG stehen voraussichtlich erst ab 2027 staatlicherseits wieder Fördermittel zur Verfügung.
Die geforderten Bindungen und Verpflichtungen können genauso in einem flankierenden städtebaulichen Vertrag (siehe ähnlich bei der Kolping-/Ringstraße) festgeschrieben werden.
Diskussionsverlauf
StR Friedrichs fand das Parken im Gebiet ebenfalls ungünstig.
Der Vertreter der Wohnungsgenossenschaft erläuterte, dass ein Abbruch und eine weitere Verdichtung nicht vorgesehen sei.
StR Schechner stellte fest, dass bezahlbarer Wohnraum dringend benötigt wird. Er sah die Straße von den Stellplätzen nicht als kritisch; dort könnten Kinder z. B. Radfahren üben. Er lobte die Planung sowie die Verdichtungslösung. Die Spielfläche sei gut festgelegt.
Beschluss
Der Planungsumgriff wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
03.2 V1 B Lageplan (.pdf)
250117 B-Plan Im Augrund_Lageplan (.pdf)
250117 B-Plan Im Augrund_Umgriff NEU M 1_1000 (.pdf)
Dachform_Gegenüberstellung Satteldach Flachdach (.pdf)
Kopie von 250115 Vorschlag Umgriff_mit Entwurf (.pdf)