Rahmenplan Altstadt Nord; Vorstellung des Sachstandes; Vorschlag zum weiteren Vorgehen - Durchführung einer Eigentümerversammlung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.02.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 04.02.2025 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
„Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Städtebauförderung die Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Planung (geeignete Planungsinstrumente, Fördermöglichkeiten etc.) abzustimmen. Mit dem Büro Salm & Stegen ist im Anschluss ein entsprechender Rahmenplan zu entwickeln, der als wesentliche Grundlage für einen Bebauungsplan bzw. auch Teilbebauungspläne dienen kann.“
Der Bewilligungsbescheid für die Förderung der Maßnahme liegt mittlerweile vor. Insgesamt beträgt das Auftragsvolumen 39.900,- € brutto. Gefördert werden von der StBFö 23.800,- € (ca. 60%). Der Eigenanteil beläuft sich auf 16.100,- €. Mit der Anmeldung zur Städtebauförderung verpflichtet sich die Stadt auch die Eigenmittel im Haushalt 2025 bereitzustellen (vgl. StR-Beschluss vom 17.12.2024, TOP 4, öffentlich).
Im Anschluss an die Eigentümerversammmlung werden die Erkenntnisse in die Planung eingearbeitet und des werden verschiedene Varianten entwickelt, die voraussichtlich im Juli-TA behandelt werden sollen.
Das Neuordnungskonzept könnte dann zum Jahresende vom TA beschlossen werden.
Diskussionsverlauf
StR Riedl erkundigte sich, ob die Teilnahme von Stadtratsmitgliedern möglich bzw. gewünscht ist.
Herr Dr. Stegen erläuterte, dass das gesamte Gebiet überplant werden müsse.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Rahmenplan ein nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossenes städtebauliches Konzept sei, das bei einer etwaigen Aufstellung eines Bebauungsplanes als abwägungserheblicher Belang zu berücksichtigen ist. Mit dem Rahmenplan legt die Stadt einvernehmlich mit den Eigentümern fest, was nach ihrer Ansicht städtebaulich ins Quartier passt und den Rahmen des § 34 BauGB bildet. Im Falle von Bauanträgen kann die Verwaltung die Antragsteller mit dem Rahmenplan besser beraten; es können dann schneller Baugenehmigungen erreicht werden. Sollte ein Vorhaben den beschlossenen Rahmen überschreiten, kann dieser Grundlage für Maßnahmen der Bauleitplanung sowie der Planungssicherung (Veränderungssperre) sein.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt der im Vortrag vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0