Rahmenplan Altstadt Nord; Vorstellung des Sachstandes; Vorschlag zum weiteren Vorgehen - Durchführung einer Eigentümerversammlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.02.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Maßnahme Rahmenplan Altstadt-Nord geht zurück auf den TA-Beschluss vom 15.09.2020 (Antrag der SPD-Fraktion vom 07.07.2020 auf Aufstellung eines Bebauungsplanes). 
Der TA fasste folgenden einstimmigen Beschluss: 
„Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Städtebauförderung die Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Planung (geeignete Planungsinstrumente, Fördermöglichkeiten etc.) abzustimmen. Mit dem Büro Salm & Stegen ist im Anschluss ein entsprechender Rahmenplan zu entwickeln, der als wesentliche Grundlage für einen Bebauungsplan bzw. auch Teilbebauungspläne dienen kann.“

Mit der Jahresanmeldung zur Städtebauförderung wurden die Planungen für diesen Bereich gegenüber der Regierung von Oberbayern angemeldet bzw. aus dem Programm ISA 2022 übernommen (siehe StR-Beschluss vom 17.12.2024, TOP 4, öffentlich). 
Der Bewilligungsbescheid für die Förderung der Maßnahme liegt mittlerweile vor. Insgesamt beträgt das Auftragsvolumen 39.900,- € brutto. Gefördert werden von der StBFö 23.800,- € (ca. 60%). Der Eigenanteil beläuft sich auf 16.100,- €. Mit der Anmeldung zur Städtebauförderung verpflichtet sich die Stadt auch die Eigenmittel im Haushalt 2025 bereitzustellen (vgl. StR-Beschluss vom 17.12.2024, TOP 4, öffentlich). 

Die beauftragten Planer Herr Dr. Stegen und Frau Architektin Hess sind in der Sitzung anwesend und erläutern den Sachstand der bisherigen Bestandserhebung (siehe Sitzungsunterlagen). 

Zur weiteren Fortführung des Verfahrens wird seitens der Verwaltung und der Planer vorgeschlagen mit den betroffenen Eigentümern der Grundstücke ins Gespräch zu kommen und deren Wünsche und Vorhaben zu erfragen. Nur mit diesem Input kann es gelingen dieses Stadtquartier zielgerichtet zu planen. 
Es soll deswegen eine Eigentümerversammlung in der Sieghartsburg stattfinden zu der die Stadtverwaltung die betroffenen Eigentümer einladen wird. 
Im Anschluss an die Eigentümerversammmlung werden die Erkenntnisse in die Planung eingearbeitet und des werden verschiedene Varianten entwickelt, die voraussichtlich im Juli-TA behandelt werden sollen. 
Nach den Sommerferien wird sich dann eine zwei Beteiligungsrunde mit den Eigentümern anschließen bei der die Varianten diskutiert werden können. 
Das Neuordnungskonzept könnte dann zum Jahresende vom TA beschlossen werden.

Diskussionsverlauf

StR Friedrichs findet die Veranstaltung großartig und bat die vorhandenen Grünflächen zu erhalten und evtl. öffentlich zugänglich zu machen. 
StR Riedl erkundigte sich, ob die Teilnahme von Stadtratsmitgliedern möglich bzw. gewünscht ist. 
StRin Platzer war hier skeptisch, da sich die Beteiligten beobachtet fühlen könnten. StR Münch sprach sich ebenfalls für eine Veranstaltung im geschützten Rahmen ohne Stadträte aus. Die zweite Eigentümerveranstaltung sollte auf jeden Fall stattfinden. 
StR Zwingler wollte wissen, ob das gesamte Gebiet überplant werden soll oder nur die Grundstücke, die bei der Stadt angefragt haben. 
Herr Dr. Stegen erläuterte, dass das gesamte Gebiet überplant werden müsse. 
StR Schechner wollte eine Erläuterung des Instruments „Rahmenplan“. 
Die Verwaltung erläuterte, dass der Rahmenplan ein nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossenes städtebauliches Konzept sei, das bei einer etwaigen Aufstellung eines Bebauungsplanes als abwägungserheblicher Belang zu berücksichtigen ist. Mit dem Rahmenplan legt die Stadt einvernehmlich mit den Eigentümern fest, was nach ihrer Ansicht städtebaulich ins Quartier passt und den Rahmen des § 34 BauGB bildet. Im Falle von Bauanträgen kann die Verwaltung die Antragsteller mit dem Rahmenplan besser beraten; es können dann schneller Baugenehmigungen erreicht werden. Sollte ein Vorhaben den beschlossenen Rahmen überschreiten, kann dieser Grundlage für Maßnahmen der Bauleitplanung sowie der Planungssicherung (Veränderungssperre) sein.
StR Otter wollte wissen, wie diese Planung die Innenstadt stärken könne. Laut Herrn Dr. Stegen ist das eine Prüfaufgabe für dieses Verfahren.
Erster Bürgermeister Proske wies daraufhin, dass Gaststätten und Gewerbebetriebe keinen Gefährdungen durch heranrückende Wohnbebauung ausgesetzt werden dürfen. 
Abschließend einigte man sich darauf, dass die Stadtratsmitglieder an der Veranstaltung teilnehmen können, allerdings ohne Rederecht.   

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis von der Bestandsaufnahme für den Rahmenplan „Altstadt Nord“ in der Fassung vom 05.11.2024. 
Der Technische Ausschuss stimmt der im Vortrag vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2025 08:57 Uhr