Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von neun Reihenhäusern auf dem Grundstück FlNr. 181, Gmkg. Ebersberg, Eberhardstr. 39


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauwerber möchte im Rahmen eines Vorbescheides die baurechtliche Zulässigkeit für den Neubau von neun Reihenhäusern mit Carports und Stellplätzen prüfen lassen.

Folgendes ist geplant:
ein Vier-Spänner        21,25 m x 12,48 m   Grundfläche: 265,20 m²
ein Fünf-Spänner        26,50 m x 12,48 m   Grundfläche: 330,72 m²
Wandhöhe Vier-Spänner (auf neuem Gelände): bergseitig 6,81 m, talseitig 7,51/7,90 m 
Wandhöhe Fünf-Spänner (auf neuem Gelände): bergseitig 6,81 m, talseitig 7,25/7,26 m
Carport für 9 Stellplätze, 9 offene Stellplätze

 Im Rahmen des Vorbescheides sollen folgende Fragen geklärt werden:
  1. Ist das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig?
  2. Sind die Gebäudehöhen zulässig?
  3. Sind die Baukörper zulässig (1x5 Häuser in Reihe, 1x4 Häuser in Reihe)?

Stellungnahme der Verwaltung:
Wir nehmen Bezug auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 05.03.2024. Unter TOP 6 wurde ein Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre wegen Errichtung von zwei Hausgruppen (Fünf- und Vier-Spänner) sowie der nötigen Stellplätze behandelt.
Der Technische Ausschuss beschloss in dieser Sitzung, eine Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB zu erteilen, wenn ein Antrag auf Vorbescheid gemäß der städtischen Planungsvariante 3 des von der Stadt beauftragten Architekturbüros AKFU (Herrn Fischer) eingereicht wird. 

Die Planungsvariante gab folgende Eckdaten vor:
  • Zwei Häusergruppen (1 Fünf-Spänner in Firstrichtung West/Ost, 1 Vier-Spänner in Firstrichtung Nord/Süd
  • Grundfläche je Haus 69 m² mit E+1+D
  • Grundfläche ca. 621 m², bei einer Grundstückfläche von 2.815 m² ergibt sich eine GRZ von 0,22
  • Bergseitige Wandhöhe von max. 7,10 m
  • Erforderliche 18 Stellplätze (9 StPl. als Carport, 9 offene StPl.) sind entlang der Eberhardstraße anzuordnen

Die nun vorliegende Planung entspricht dieser Planungsvariante. Die Art und die Anordnung der beiden Häusergruppen sowie die nachzuweisenden Stellplätze sind wie vorgegeben angeordnet. 
Die geplante Grundfläche der beiden Häuser liegt bei 595,92 m², bei einer Grundstücksfläche von 2.815 m² ergibt sich eine GRZ von 0,21. Die Grundfläche pro Haus ist mit 66,3 m² im Vier-Spänner und mit 66,14 m² im Fünf-Spänner kleiner als in der Planungsvariante 3. 
Die bergseitige Wandhöhe erreicht bei beiden Gebäuden 6,81 m (auf neuem Gelände, auf natürlichem Gelände ist die Wandhöhe geringer bemessen). Die max. Wandhöhe von 7,10 m aus der Planungsvariante wird hier unterschritten. 

Folglich können alle Fragen aus dem Vorbescheid positiv beantwortet werden. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zulässig. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, nach der Bauweise und der geplanten bebauten Grundfläche in die Umgebungsbebauung ein. Nachbarrechtliche Belange bleiben gewahrt, die Erschließung des Baugrundstückes ist gesichert.

Diskussionsverlauf

StR Riedl verlangte einen Höhenvergleich zu den südlich angrenzenden Gebäuden. Die geplanten Gebäude seien zu hoch, deswegen könne er dem Vorhaben nicht zustimmen.

StR Otter regte an, die Firstlinien hangabwärts abzustaffeln. Zwischen Gehweg an der Eberhardstraße und den Parkplätzen fehlt eine Begrünung. 

StR Münch fand die Variante für zustimmungsfähig. Die maximale Wandhöhe ist unterschritten und hat keine städtebauliche Auswirkung. 

StR Spötzl erkundigte sich wie die Stellplätze im Süden abgefangen werden sollen. Dies könne nur durch eine 5m hohe Stützmauer geschehen, die nicht gewünscht sei. Er forderte einen Schnitt zu den benachbarten Gebäuden um die Höhenentwicklung beurteilen zu können. 

StR Münch sah keine Gründe für eine Vertagung bzw. Zurückstellung. Ein Unterschied von 5° in der Dachneigung würde dies nicht rechtfertigen.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von neun Reihenhäusern auf dem Grundstück FlNr. 181, Gmkg. Ebersberg, Eberhardstr. 39 in 85560 Ebersberg.
Der Technische Ausschuss lässt für das Vorhaben eine Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB zu und erteilt dem Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Datenstand vom 18.03.2025 18:25 Uhr