Vollzug des BauGB; Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts im Bereich des Sanierungsgebietes; hier: FlNr. 714/8, Gemarkung Ebersberg, Rickstraße 1
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 11.03.2025 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Im Rahmen der vorliegenden Vorkaufsrechtsanfrage ist daher zu entscheiden, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll, oder ob die Stadt hierauf verzichtet.
Nachdem in näherer Zukunft durch die Bebauungen in der Friedenseiche VIII, Im Augrund sowie im Bereich der Ringstraße sozialer bzw. bezahlbarer Wohnraum entstehen wird, ist aus Sicht der Verwaltung ein eingreifen an dieser Stelle nicht angezeigt.
Weiterhin würde ein städtisches Engagement die Finanzierungsfragen sowohl im nächsten Haushaltsplan als auch in der Finanzplanung deutlich verschärfen.
Nebenkosten;
Bei Nichtausübung keine Auswirkungen
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0