Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohnraumes in einen Behandlungsraum auf dem Grundstück FlNr. 906/26, Gmkg. Ebersberg, Abt-Williram-Str. 72
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist eine Nutzungsänderung eines Wohnraumes im OG in einen Behandlungsraum bzw. in ein Besprechungszimmer. Die Antragstellerin möchte eine Praxis für Natur-Kinderpsychotherapie einrichten. Die Therapie findet überwiegend im Freien bzw. im Wald statt, für die Aufnahmegespräche und zum Abschluss einer Therapie benötigt sie jedoch einen entsprechenden Raum.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne 53 – „Nordwest“ und 53.1 – „Nordwest-1. Änderung“. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich zudem nach § 34 BauGB.
Das Gebäude wird äußerlich baulich nicht verändert. Das Gebiet entspricht einem WA (§ 4 BauNVO), in dem Anlagen für gesundheitliche Zwecke nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO zulässig sind.
Durch die Nutzungsänderung (Praxisnutzung) ergibt sich eine neue Stellplatzanforderung. Es ist ein zusätzlicher Stellplatz für die Patienten nachzuweisen.
Der Stellplatz soll vor der bestehenden Garage nachgewiesen werden. Hierzu wurde eine Befreiung von der Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg beantragt, denn
nach § 2 Abs. 8 der Garagen- und Stellplatzsatzung sind Stellplätze vor der Garage nicht als Stellplatz zulässig. Der Stellplatz wird nur temporär genutzt, also während der Behandlungszeit der jeweiligen Patienten. Die bestehende Garage ist weiterhin als solche nutzbar. Die Aufstellfläche vor der Garage hat eine Länge von 5,50 m. Diese Länge wäre für einen Stellplatz ausreichend.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohnraumes in einen Behandlungsraum auf dem Grundstück FlNr. 906/26, Gmkg. Ebersberg, Abt-Williram-Str. 72 in 85560 Ebersberg.
Der Technische Ausschuss stimmt der Befreiung von der Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg zu und erteilt der beantragten Nutzungsänderung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.04.2025 11:31 Uhr