Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der neue Pächter der Gaststätte „Artesano“ am Marienplatz möchte die Außenfassade sanieren und diese mit weißer Farbe neugestalten. Zudem sollen der neue Name der Gaststätte „arte“ sowie die Bezeichnungen „cafe“, „bar“ und „lounge“ auf der Fassade angebracht werden.
Für diese Maßnahmen ist ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich und wurde der Stadt zur Erteilung des Einvernehmens vorgelegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Anwesen liegt im Bereich des „Ensemble Marienplatz“, eingetragen in der bayerischen Denkmalliste. Dieses Ensemble schließt die Anwesen Schloßplatz 1-11, Marienplatz 1-14, Bahnhofstraße 1, 9, 11, 18, Eberhardstraße 2, Heinrich-Vogl-Straße 2, Sieghartstraße 1 mit ein.
Bei der letzten Anbringung eines Wiederholungsanstrichs in 2012 wurde erst kurz vor Fertigstellung des Anstrichs ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gestellt. Für die gewählte Farbfassung konnte nachträglich keine Erlaubnis erteilt werden. Es handle sich nicht um einen Wiederholungsanstrich, sondern um eine Neufassung, da ein Farbwechsel von grau/blau auf scharlachrot erfolgte, für das kein historischer Nachweis geführt wird. Die Untere Denkmalschutzbehörde verzichtete mit Schreiben vom 20.12.2012 auf die Beseitigung bzw. Nachbesserung der Farbe und duldet seither die Farbfassung bis zur nächsten Sanierung der Außenfassade.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung das Planungsbüro Hummel und Kraus um eine städtebauliche Stellungnahme zum geplanten Vorhaben gebeten.
Aus Unterlagen der Stadt geht hervor, dass das Gebäude früher in einem hellen grau/blau gehalten war. Aus städtebaulicher Sicht ist weiß ein für das Umfeld am Marienplatz unpassender, zu greller Farbton. Das Gebäude wirke dann wie ein Fremdköper.
Das Planungsbüro empfiehlt daher kräftige, aber gedeckte Töne, die sich gut in das Umfeld einfügen, dabei aber einen ausreichenden Kontrast bilden (wie z.B. grau/blau hell oder dunkel, dunkles blau oder grau, gedecktes rot, sandfarben oder gedecktes helles grau mit Grüntönen).
Die Verwaltung empfiehlt dem Technischen Ausschuss, den Farbvorschlägen des Planungsbüros zu folgen und diese der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Entscheidung zur Verfügung zu stellen.
Diskussionsverlauf
StR Riedl lehnt den Anstrich in weißer Farbe ab und stimmt zu, die Farbvorschläge an die Untere Denkmalschutzbehörde weiterzugeben.
StR Münch schließt sich dem an. Die Untere Denkmalschutzbehörde soll diese Vorschläge dann mit dem Bauwerber absprechen.
StR Friedrichs ist derselben Meinung. Er findet, dass der Farbton „gedecktes rot“ aus den Farbvorschlägen gut in das Ensemble passen würde.
Bgm. Proske schlägt vor, über einen Farbvorschlag an die Untere Denkmalschutzbehörde abzustimmen, da aus der Mitte des Ausschusses die Tendenz zum Farbton „gedecktes rot“ erkennbar ist.
Beschluss 1
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Neuanstrich der Außenfassade in weißer Farbe und der Anbringung der neuen Namensbezeichnung „arte“ auf dem Grundstück FlNr. 66, Gmkg. Ebersberg, Marienplatz 6.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Anstrich in weißer Farbe nicht zu und verweigert hierzu das gemeindliche Einvernehmen.
Der Technische Ausschuss folgt den Farbvorschlägen des Planungsbüros Hummel und Kraus und erteilt sein Einvernehmen zu einem neuen Anstrich in den Farbvorschlägen aus der städtebaulichen Stellungnahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Technische Ausschuss favorisiert den Farbton „gedecktes Rot“ aus den Farbvorschlägen der städtebaulichen Stellungnahme und übermittelt dies der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Entscheidung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.04.2025 11:31 Uhr