Dorfplatz Oberndorf - weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.04.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Sache wird auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 10.12.2024, TOP 9, öffentlich, verwiesen.

Beschlossen wurde hierzu:
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die WBE für die Realisierung einer Wohnbebauung anzusprechen. Voraussetzung ist, dass sich die Bebauung städtebaulich einfügt. 
  2. Mit den Oberndorfer Vereinen soll über die Möglichkeiten einer Containerlösung gesprochen werden.
  3. Die Option von WC’s im bestehenden Leichenhaus (Anbau/Ausbau) ist zu prüfen und mit den beteiligten Vereinen und Nachbarn zu besprechen.

Am 06.02.2025 um 19:30 Uhr fand zwischen den Vertretern der Oberndorfer Vereine, der Stadtverwaltung sowie den unmittelbaren Grundstücksnachbarn ein Termin im Gasthof Huber statt, bei dem der vorangegangene Beschluss abgearbeitet wurde. 
Es kam zu folgendem Ergebnis:

  1. Herr Erster Bürgermeister Ulrich Proske informierte, dass die Antwort der „WohnBaugesellschaft Ebersberg gemeinsames Kommunalunternehmen“ (folgend WBEgKU) noch aussteht. Sollte die WBEgKU Interesse bekunden, kann allerdings davon ausgegangen werden, dass eine Bebauung noch einige Jahre auf sich warten lässt, da die Vielzahl der bereits begonnenen Projekte (u.a. Personalwohnbau mit ca. 64 Wohnungen neben der Kreisklinik Ebersberg, in der Von-Scala-Str.) aufgrund der begrenzten personellen und zeitlichen Kapazitäten erst abgearbeitet werden müssen, bevor neue Projekte begonnen werden können. Zu diesem Punkt wurde von den Oberndorfer Vereinsvertretern die Forderung gestellt, dass im Falle einer Bebauung durch die WBEgKU angemessene Vereinsräume im Neubau an der Dorfmitte vorgesehen werden sollen. Herr Proske entgegnete, dass dies bereits für die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses Oberndorf diskutiert wird.
  2. Nach kurzer allgemeiner Beratung waren sich die Vereinsvertreter einig, dass Container am Oberndorfer Mittelpunkt keine Lösung sind. Beendet wurde dieser Punkt mit dem Verweis, dass Container nicht mit der Handwerkerehre der Oberndorfer vereinbar sind.
  3. Diese Option möchten die Vereine nicht weiterverfolgen, da die Schwierigkeit bekannt ist, hierfür beim Erzbischöflichen Ordinariat München eine (finanzielle) Genehmigung zu bekommen.

Als im Anschluss die Diskussion über das weitere Vorgehen eröffnet war, wurde folgender neuer Vorschlag von den Vereinsvertretern vorgetragen:

Die Vereine sehen ein, dass auf dem Platz nur eine temporäre Nutzung möglich ist, da in der Zukunft eine Bebauung durch die Stadt Ebersberg stattfinden soll.

Die Vereine sehen ein, dass eine Kostenübernahme durch die Stadt eine freiwillige Leistung darstellt, die bei der aktuellen Haushaltssituation ein falsches Signal senden würde.

Deshalb schlagen die Vereinsvertreter vor, dass die Oberndorfer Vereine für das in der Sitzung vom 10.12.2024 vorgeschlagene Konzept nicht nur die komplette Leistungserbringung, sondern auch die gesamten anfallenden Kosten übernehmen.
Voraussetzung für diese Variante wäre, dass den Vereinen eine angemessene Nutzungsdauer zugesichert wird, was über einen Pachtvertrag zu vereinbaren wäre.
Von Vereinsseite wurde geäußert, dass 25 Jahre eine akzeptable, angemessene Nutzungsdauer darstellen würden (dieser Zeitraum wäre auch bei einer öffentlichen Förderung durch die Städtebauförderung einzuhalten).

Laut Recherche der Verwaltung ist eine Förderung durch die Regierung von Oberbayern bei dieser Konstellation aber leider nicht möglich. Laut Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.03.2025 erfordert eine staatliche Förderung zwingend immer einen kommunalen Kostenanteil. Sofern die Kommune für das Projekt keine Mittel zur Verfügung stellt, werden auch keine staatlichen Fördermittel gewährt. 

Die unmittelbaren Grundstücksnachbarn stehen einer Nutzung der Fläche als Dorfplatz nicht entgegen, hatten aber folgende Anregungen bzw. Forderungen:
    • Der Platz soll autochthon und bienenfreundlich begrünt werden, zur Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität.
    • Die Veranstaltungen dürfen nicht überhandnehmen.
Die Anzahl der maximal möglichen Veranstaltungen pro Jahr ist im Pachtvertrag zu regeln, denkbar wäre die Regelung nach TA-Lärm für seltene Ereignisse, was zehn Tage oder Nächte pro Jahr und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden bedeuten würde.
    • Bei Veranstaltungen am Dorfplatz ohne Beteiligung des Gasthofs Huber, sind die Parkplätze am Dorfplatz zu nutzen und nicht die des nahegelegenen Gasthofs.
    • Es darf kein Vereinsheim/Stüberl am Dorfplatz entstehen, das in Konkurrenz zum Gasthof steht.
    • Die etwaige Straßenaufweitung im Kurvenbereich darf nicht zu einer „Rennstrecke“ führen/verleiten.

Aus Sicht der Verwaltung sollte im Vertrag unter anderem zusätzlich vereinbart werden, dass die Fläche nach Ende der Nutzungsdauer im ursprünglichen Zustand zurückzugeben ist. Die Kosten für eine mögliche Umgestaltung der Fläche, ein Gebäude, die Pflege, den Rückbau sowie anfallende Betriebskosten (z.B. Strom, Wärme, Wasser, Abwasser, Reinigung, Müllentsorgung, Versicherung,..) sind komplett von den Vereinen zu tragen.

Am 11.03.2025 erhielt die Stadtverwaltung Rückmeldung von der WBEgKU zum ersten Unterpunkt vom Beschluss aus der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 10.12.2024: Der Verwaltungsrat der WBEgKU hat sich in seiner Sitzung vom 26.02.205 mit dem Angebot der Stadt befasst. Die WBE nimmt das Angebot nicht an, da eine Neubebauung auf dem ca. 541 m² großen Grundstück wirtschaftlich nicht darstellbar ist und der Grundstückszuschnitt zu ungünstig sei.



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Wird der Verpachtung an die Vereine zugestimmt, würden sich keine zusätzlichen haushaltsrechtlichen Auswirkungen für die Stadt Ebersberg ergeben.

Diskussionsverlauf

StR Friedrichs findet die vorgeschlagene Vorgehensweise gut. Es ist ein guter Kompromiss, da die Stadt aufgrund der Haushaltslage selbst nichts realisieren kann. Er kann sich einen Pachtvertrag über 25 Jahre vorstellen. Der Pachtvertrag kann eine Ausstiegsklausel enthalten, die Arbeit der Ortsvereine sollte aber honoriert werden.

StR Mühlfenzl freut sich, dass aus der Bevölkerung die Bereitschaft kommt, ein solches Projekt so umzusetzen. Er unterstützt den Vorschlag, eine Gemeinschaft sollte gestärkt werden. Auch die Einbeziehung der Nachbarschaft in die Planung, um eine friedliche Lösung zu finden, bewertet er als sehr positiv. Die Laufzeit ist auch für ihn in Ordnung, die Vereine brauchen eine Planungssicherheit. Aus seiner Sicht sollten noch folgende Punkte geklärt werden:
  1. Vereine wollen einen Pachtvertrag über 25 Jahre. Er fragt, ob ein Kündigungsrecht aufgenommen werden soll, falls die Stadt das Grundstück verkaufen müsste. 
  2. Er wünscht sich, dass auch schulische Veranstaltungen (oder auch von anderen Bildungseinrichtungen) stattfinden dürfen.
  3. Der Pachtvertrag sollte mit nur einer Person/Verein etc. abgeschlossen werden, nicht mit allen beteiligten Vereinen.

StR Riedl findet die Laufzeit von 25 Jahren zu lange. Auch er wünscht sich eine Ausstiegsklausel, falls das Grundstück verkauft werden müsste. Auf die Frage, wer den Ausbau der Straße plant, antwortet Herr Schechner, dass er dieses Projekt technisch betreut. 

StR Münch fügt an, dass bei einem Grundstücksverkauf der Pachtvertrag vom Käufer übernommen werden könnte. Die Regelungen zu einer Ausstiegsklausel im Pachtvertrag sollten im Interesse der Beteiligten vorher rechtlich geprüft werden.
StR Mayer erkundigt sich, ob die Planung noch dem Stand der Vorstellung im Technischen Ausschuss vom 10.12.2024 entspricht. Herr Schechner bejaht dies. 

Hr. Rabe, Sprecher der anwesenden Oberndorfer Vereine, sieht den vorgeschlagenen Weg sehr positiv. Die Laufzeit des Pachtvertrages sollte 25 Jahre betragen und eine Ausstiegsklausel mit einem „Rückkaufswert“ enthalten, als Entschädigung für die bis dahin geleistete Arbeit und das verbaute Material. Die Vereine werden sich zu einer Art Vereinskartell zusammenschließen, dessen Vorsitzender dann als Verhandlungs- bzw. Ansprechpartner fungiert. Er möchte nochmal darauf hinweisen, dass aus dem Dorfplatz keine „Partymeile“ entstehen soll und lediglich traditionelle Feste dort stattfinden sollen. Das geplante Gebäude muss lediglich eine Abstellmöglichkeit für die Fahnen bieten, eine öffentliche oder nichtöffentliche Toilette und den dazu nötigen Technikraum beinhalten.      

Bgm. Proske sieht hier eine historische Möglichkeit zur Aufwertung des derzeitigen Kiesplatzes. Hier könne ein kleiner Marktplatz im Herzen von Oberndorf entstehen. Auch wenn wir uns 25 Jahre binden, sollte die eingebrachte Vereinsarbeit honoriert werden. 

Beschluss

Gemäß § 10 Nr. 1 i) der Geschäftsordnung des Stadtrates Ebersberg 2020 bis 2026 ist der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales (folgend FWD) für Entscheidungen über den Abschluss von Pachtverträgen zuständig.

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem FWD, den Oberndorfer Vereinen die Grundstücke Oberndorf Hausnummer 4 & 6 per Pachtvertrag für eine Dauer von 25 Jahren zur Nutzung zu überlassen.

Die Verwaltung wird beauftragt den entsprechenden Pachtvertrag vorzubereiten und dem Tagesordnungspunkt im FWD zur Billigung beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Schechner war während der Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 14.04.2025 11:31 Uhr