In der Sache wird auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 10.12.2024, TOP 9, öffentlich, verwiesen.
Beschlossen wurde hierzu:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die WBE für die Realisierung einer Wohnbebauung anzusprechen. Voraussetzung ist, dass sich die Bebauung städtebaulich einfügt.
- Mit den Oberndorfer Vereinen soll über die Möglichkeiten einer Containerlösung gesprochen werden.
- Die Option von WC’s im bestehenden Leichenhaus (Anbau/Ausbau) ist zu prüfen und mit den beteiligten Vereinen und Nachbarn zu besprechen.
Am 06.02.2025 um 19:30 Uhr fand zwischen den Vertretern der Oberndorfer Vereine, der Stadtverwaltung sowie den unmittelbaren Grundstücksnachbarn ein Termin im Gasthof Huber statt, bei dem der vorangegangene Beschluss abgearbeitet wurde.
Es kam zu folgendem Ergebnis:
- Herr Erster Bürgermeister Ulrich Proske informierte, dass die Antwort der „WohnBaugesellschaft Ebersberg gemeinsames Kommunalunternehmen“ (folgend WBEgKU) noch aussteht. Sollte die WBEgKU Interesse bekunden, kann allerdings davon ausgegangen werden, dass eine Bebauung noch einige Jahre auf sich warten lässt, da die Vielzahl der bereits begonnenen Projekte (u.a. Personalwohnbau mit ca. 64 Wohnungen neben der Kreisklinik Ebersberg, in der Von-Scala-Str.) aufgrund der begrenzten personellen und zeitlichen Kapazitäten erst abgearbeitet werden müssen, bevor neue Projekte begonnen werden können. Zu diesem Punkt wurde von den Oberndorfer Vereinsvertretern die Forderung gestellt, dass im Falle einer Bebauung durch die WBEgKU angemessene Vereinsräume im Neubau an der Dorfmitte vorgesehen werden sollen. Herr Proske entgegnete, dass dies bereits für die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses Oberndorf diskutiert wird.
- Nach kurzer allgemeiner Beratung waren sich die Vereinsvertreter einig, dass Container am Oberndorfer Mittelpunkt keine Lösung sind. Beendet wurde dieser Punkt mit dem Verweis, dass Container nicht mit der Handwerkerehre der Oberndorfer vereinbar sind.
- Diese Option möchten die Vereine nicht weiterverfolgen, da die Schwierigkeit bekannt ist, hierfür beim Erzbischöflichen Ordinariat München eine (finanzielle) Genehmigung zu bekommen.
Als im Anschluss die Diskussion über das weitere Vorgehen eröffnet war, wurde folgender neuer Vorschlag von den Vereinsvertretern vorgetragen:
Die Vereine sehen ein, dass auf dem Platz nur eine temporäre Nutzung möglich ist, da in der Zukunft eine Bebauung durch die Stadt Ebersberg stattfinden soll.
Die Vereine sehen ein, dass eine Kostenübernahme durch die Stadt eine freiwillige Leistung darstellt, die bei der aktuellen Haushaltssituation ein falsches Signal senden würde.
Deshalb schlagen die Vereinsvertreter vor, dass die Oberndorfer Vereine für das in der Sitzung vom 10.12.2024 vorgeschlagene Konzept nicht nur die komplette Leistungserbringung, sondern auch die gesamten anfallenden Kosten übernehmen.
Voraussetzung für diese Variante wäre, dass den Vereinen eine angemessene Nutzungsdauer zugesichert wird, was über einen Pachtvertrag zu vereinbaren wäre.
Von Vereinsseite wurde geäußert, dass 25 Jahre eine akzeptable, angemessene Nutzungsdauer darstellen würden (dieser Zeitraum wäre auch bei einer öffentlichen Förderung durch die Städtebauförderung einzuhalten).
Laut Recherche der Verwaltung ist eine Förderung durch die Regierung von Oberbayern bei dieser Konstellation aber leider nicht möglich. Laut Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.03.2025 erfordert eine staatliche Förderung zwingend immer einen kommunalen Kostenanteil. Sofern die Kommune für das Projekt keine Mittel zur Verfügung stellt, werden auch keine staatlichen Fördermittel gewährt.
Die unmittelbaren Grundstücksnachbarn stehen einer Nutzung der Fläche als Dorfplatz nicht entgegen, hatten aber folgende Anregungen bzw. Forderungen:
- Der Platz soll autochthon und bienenfreundlich begrünt werden, zur Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität.
- Die Veranstaltungen dürfen nicht überhandnehmen.
Die Anzahl der maximal möglichen Veranstaltungen pro Jahr ist im Pachtvertrag zu regeln, denkbar wäre die Regelung nach TA-Lärm für seltene Ereignisse, was zehn Tage oder Nächte pro Jahr und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden bedeuten würde.
- Bei Veranstaltungen am Dorfplatz ohne Beteiligung des Gasthofs Huber, sind die Parkplätze am Dorfplatz zu nutzen und nicht die des nahegelegenen Gasthofs.
- Es darf kein Vereinsheim/Stüberl am Dorfplatz entstehen, das in Konkurrenz zum Gasthof steht.
- Die etwaige Straßenaufweitung im Kurvenbereich darf nicht zu einer „Rennstrecke“ führen/verleiten.
Aus Sicht der Verwaltung sollte im Vertrag unter anderem zusätzlich vereinbart werden, dass die Fläche nach Ende der Nutzungsdauer im ursprünglichen Zustand zurückzugeben ist. Die Kosten für eine mögliche Umgestaltung der Fläche, ein Gebäude, die Pflege, den Rückbau sowie anfallende Betriebskosten (z.B. Strom, Wärme, Wasser, Abwasser, Reinigung, Müllentsorgung, Versicherung,..) sind komplett von den Vereinen zu tragen.
Am 11.03.2025 erhielt die Stadtverwaltung Rückmeldung von der WBEgKU zum ersten Unterpunkt vom Beschluss aus der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 10.12.2024: Der Verwaltungsrat der WBEgKU hat sich in seiner Sitzung vom 26.02.205 mit dem Angebot der Stadt befasst. Die WBE nimmt das Angebot nicht an, da eine Neubebauung auf dem ca. 541 m² großen Grundstück wirtschaftlich nicht darstellbar ist und der Grundstückszuschnitt zu ungünstig sei.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Wird der Verpachtung an die Vereine zugestimmt, würden sich keine zusätzlichen haushaltsrechtlichen Auswirkungen für die Stadt Ebersberg ergeben.