Haushalt 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 22.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf die Niederschriften und Unterlagen der FWD-Sitzungen am 25.03.2025 und 10.04.2025 wird verwiesen.
Ergänzend liegen die Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushalt mit Beantwortung durch die Verwaltung bei, ebenso wie eine ausführliche Stellungnahme der Kämmerei zur Ausgabenentwicklung im Verwaltungshaushalt.
Die Kämmerei hat in den Haushalt einige Punkte wie die Tariferhöhung zum 01.04. statt wie bisher geplant zum 01.07. nachgepflegt bzw. Haushaltsansätze u.a. aufgrund zwischenzeitlich bekannt gewordenen tatsächlichen Kosten geändert.
Zum Entwurf vom 25.03.2025 ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt: 1.747.100 EUR
Freie Spitze somit: 17.800 EUR (bisher 7.700 EUR)
Neuverschuldung: 11.917.000 EUR (bisher 11.927.600 EUR)
Im Finanzplan 2028 ff. wurden die Mittel für den Neubau der KiTa St. Sebastian auf Basis der bisher stattgefundenen Verhandlungen zur Finanzierungsvereinbarung angepasst. Dadurch vermindert sich der Aufwand in 2028 erheblich und wird auf die Folgejahre (bis 2031) verschoben. Entsprechend wird sich auch die Schuldenstatistik ändern.
Diskussionsverlauf
Die Möglichkeit, die Maßnahme Kunstrasenplatz im Waldsportpark zu schieben, sieht Bürgermeister Proske nicht, dafür ist der derzeitige Platz schon zu desolat, das dort früher verwendete Material ist inzwischen sogar verboten. Auch die Trennung der Baumaßnahmen Inklusiver Spielplatz und Kunstrasenplatz sieht Bürgermeister Proske kritisch, da es Synergien gibt der Kunstrasenplatz später nicht durch benachbarte Baumaßnahmen Schaden nimmt.
Stadträtin Schmidberger bittet aber darum, über den Waldsportpark eine ähnliche Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben zu bekommen, wie für den alten speicher/altes kino.
Die hohen Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden thematisiert, wobei es dort kaum 30 %-Entscheidungsrelevanz für die Stadt gibt. Die Einnahmeerhöhung mittels der Grundsteuererhöhung wird größtenteils mitgetragen, allerdings muss die Konsolidierung weiter vorangetrieben werden, damit zumindest die Pflichtzuführung über die nächsten Jahre abgesichert werden kann.
Datenstand vom 24.04.2025 11:04 Uhr