Prüfung der Bebaubarkeit des Grundstücks FlNr. 2540/2, Gmkg. Oberndorf, in Mailing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.12.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Bauwerberin möchte im Rahmen dieser Voranfrage zwei mögliche Bebauungsvarianten prüfen lassen.
Das Grundstück liegt größtenteils im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Nr. 140 – Mailing (vgl. § 1 und 2 der Satzung) sowie der 1. Änderung dieser Satzung (Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches), in dem die Errichtung von Neubauten i.S.v. § 35 Abs. 6 i.V. mit § 35 Abs. 2 und 3 BauGB zulässig sind. Innerhalb dieses Geltungsbereiches kann der Errichtung von Wohnzwecken dienenden Vorhaben gem. § 3 Satz 2 der Satzung nicht entgegengehalten werden, dass sie die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt.

Beide Bebauungsvorschläge beschränken sich auf eine Bebauung innerhalb der Teilfläche des Grundstückes, das im räumlichen Geltungsbereich der vorgenannten Satzung liegt.  
Der Bebauungsvorschlag Variante I (EFH + DH) lässt durch die Planung mit einem größeren Baukörper die landwirtschaftliche Bebauung widerspiegeln und entspricht somit der Siedlungsstruktur im Außenbereich. Das Ziel der Satzung, eine maßvolle bauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung, wird aus Sicht der Verwaltung mit dieser Variante erfüllt. Zudem wird die bei diesem Vorschlag bereits dargestellte Ortsrandeingrünung positiv gewertet.
Die Errichtung von drei EFH, die im Bebauungsvorschlag Variante II dargestellt werden, entspricht einer typischen Wohnbebauung mit Siedlungscharakter, die eher in Wohngebieten des Innenbereiches zu finden ist. Diese widerspricht der typischen Siedlungsstruktur der im Außenbereich vorhandenen Bebauung und erfüllt nicht die Ziele der Außenbereichssatzung.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stellt der Bauwerberin das Einvernehmen für den Bebauungsvorschlag Variante I (EFH + DH) auf dem Grundstück FlNr. 2540/2T, Gmkg. Oberndorf, in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 16:09 Uhr