Neu- und Anbau einer Betriebsleiterwohnung an eine Mehrzweckhalle dem Grundstück FlNr.932/2, Gmkg. Oberndorf, Traxl 24


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.12.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Entgegen der ursprünglichen Planung und Genehmigung, eine Betriebsleiterwohnung in die bestehende Mehrzweckhalle zu integrieren, wird die geplante Betriebsleiterwohnung (EG + DG) nun an die Mehrzweckhalle nach Osten hin angebaut.
 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Nr. 205 – „Traxl Ost“, nach deren Festlegung der Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, nach Inkrafttreten der Satzung das Zulässigkeitsrecht des § 34 BauGB gilt.

Die derzeit vorgelegte Planung zur Nutzung im DG unterscheidet sich von der ursprünglich genehmigten Planung und von der Intention der erlassenen Ortsabrundungssatzung. Die Verwaltung hat hier zur Klärung und Beurteilung der Zulässigkeit bei der Bauherrin die Vorlage eines genauen Nutzungskonzeptes der Betriebsleiterwohnung angefordert.
Im DG sollen drei Zimmer mit Bad für eigene Familienangehörige, sowie ein privates Gästezimmer entstehen. Es entstehen keine weiteren Wohneinheiten, die einen erhöhten Stellplatzbedarf begründet hätten.  

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich die beantragte Betriebsleiterwohnung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebungsbebauung ein und erfüllt somit die Einfügungsmerkmale des § 34 BauGB. Das vorgelegte Nutzungskonzept entspricht aus unserer Sicht auch der Zielsetzung der erlassenen Ortsabrundungssatzung.  

Die erforderlichen zwei Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der Errichtung einer Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück FlNr. 932/2, Gmkg. Oberndorf, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 16:09 Uhr