Bauantrag zum Neubau eines überdachten Lagerplatzes, Lagerregals und einer Hütte zur Erweiterung eines Metallbaubetriebs auf dem Grundstück FlNr. 93/1 u. 93/2, Gmkg. Oberndorf, Unterlaufing 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist die Errichtung eines überdachten Lagerplatzes, eines Lagerregals und einer Hütte zur Erweiterung des bestehenden Metallbaubetriebes. Die Erweiterung ist für den Bedarf an überdachten Lagerflächen sowie für Schulungs- und Übungszwecke des Ausbildungsbetriebes erforderlich.
Die Grundstücke der beantragten Bauvorhaben liegen im Außenbereich, die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Da es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt, ergibt sich die Zulässigkeit aus § 35 Abs. 2 BauGB. Demnach können Bauvorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigen.
Die beantragten Bauvorhaben sind nach § 35 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB zulässig. Die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs ist zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Die Genehmigung zum Bau des Betriebsgebäudes wurde am 16.07.1997 (LRA Az. B97/416) erteilt. Die betriebliche Nutzfläche einschließlich Lagerfläche wird um ca. 26 % von derzeit 546,97 m² auf 686,16 m² erhöht. Aus Sicht der Verwaltung steht diese Erweiterung in einem angemessenen Verhältnis zur bestehenden Betriebsgröße.
Gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg sind zwei Stellplätze erforderlich (1 Stellplatz je 3 Beschäftige, Betrieb hat derzeit 6 Mitarbeiter). Auf dem Nachbargrundstück weist der Bauherr drei Stellplätze nach (2 Stellplätze
für Beschäftigte, 1 Besucherstellplatz). Die Dienstbarkeitsbarkeitsbestellung vom 12.11.2018 zur notwendigen Eintragung von Geh- und Fahrtrechten im Grundbuch zur Nutzung der Stellplätze liegt der Verwaltung vor.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt der Errichtung eines überdachten Lagerplatzes, eines Lagerregals und einer Hütte auf den Grundstücken FlNr. 93/1 und 93/2, Gmkg. Oberndorf zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.07.2019 16:09 Uhr