Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion; Antrag zur Aufhebung des Zwei-Richtungsverkehrs in der Bahnhofstraße und zur Abmarkierung eines Fahrradstreifens in Nord-Süd-Richtung sowie eines Fahrradschutzstreifens in Süd-Nord-Richtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.12.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Verwaltung gibt zum vorliegenden Antrag folgende Hinweise:

  1. Eine Einbahnregelung in der gesamten Bahnhofstraße hätte zur Folge, dass der gesamte ausfahrende Verkehr aus der Tiefgarage des E-EinZ über die Innenstadt fließt und Auswirkungen auf nachfolgende neuralgische Punkte hätte. Die Situation am Abzweig Marienplatz/Eberhardstraße oder Heinrich-Vogl-Straße/Eichthalstraße würde sich erheblich verschlechtern.
Zumindest der Abschnitt zwischen Amtsgerichtskreuzung und Ausfahrt Tiefgarage sollte deshalb weiterhin in beiden Richtungen befahrbar bleiben.  

  1. Das Ausfahren aus der Bahnhofstraße an der Amtsgerichtskreuzung stellt für viele Kraftfahrer ein Problem dar. Auf Rückfrage bei der Polizei bestätigt diese allerdings, dass die Amtsgerichtskreuzung keinen Unfallschwerpunkt darstellt, auch deshalb, weil sich viele Verkehrsteilnehmer gerade in diesem Kreuzungsbereich sehr aufmerksam und vorsichtig verhalten.

  1. Die Verwaltung wird den Antrag an die zuständigen Stellen weiterleiten, ein Beschluss hierzu ist nicht erforderlich. Allerdings könnte eine Beschlussfassung dem Antrag bei den zuständigen Stellen Kraft verleihen.

Diskussionsverlauf

StR Goldner erläuterte ausführlich den Antrag. Bei der vorgeschlagenen Regelung entstünde für die Amtsgerichtskreuzung ein Vorteil, da eine Einmündung wegfallen würde. Nach seinen Erkenntnissen passierten 2017 dort 5 Unfälle mit Leichtverletzten.
Erster Bürgermeister Brilmayer konnte den Antrag nicht unterstützen. Der Großteil der Kunden des Einkaufszentrums kämen aus dem südlichen und südöstlichen Bereich nach Ebersberg. Diese Fahrzeuge müssten dann zusätzlich über den Marienplatz wieder abfahren. Auch aus den gegenüberliegenden Neubauten wird sich zusätzlicher Verkehr ergeben. Die Situation am Marienplatz würde sich weiter verschärfen. Die Wohngebiete um das Eggerfeld müssten zwangsläufig über den Marienplatz und die Heinrich-Vogl-Straße fahren um Richtung Süden zu kommen.
StR Schedo stellte fest, dass die Amtsgerichtskreuzung kein Umfallschwerpunkt sei. Dort sei es nur zu Spitzenzeiten schwierig, während unter Tags keine Abwicklungsprobleme bestünden. Nach seiner Ansicht seien Fahrradstreifen eine zusätzliche Gefährdung für Radfahrer insbesondere wenn LKW‘s rechts abbiegen und der Radfahrer sich im toten Winkel befindet.
StR Otter war der Ansicht, dass die Umleitungen vermeidbaren Verkehr generieren würden. Die Einbahnstraßenregelung führte zu deutlichen Umsatzeinbußen beim Einzelhandel. Der Antrag wäre aktuell abzulehnen. Verbesserungen für Fahrradfahrer sollten im AK Verkehr diskutiert werden.
Für StR Mühlfenzl würde viel für den Antrag sprechen. Er bat um Rückmeldung hinsichtlich des SPD-Antrages. Er war der Meinung, dass die Einbahnregelung aus Sicht der Fußgängersicherheit und des Verkehrsflusses die bessere Lösung darstellte.
StR Schedo entgegnete, dass der Verkehr zwar besser aber auch schneller geflossen sei.
Erster Bürgermeister Brilmayer wies auf die Altstadtpassage als sichere Radwegeverbindung, parallel zur Bahnhofstraße, hin.  
StR Goldner hielt diesen Weg nicht geeignet für eine zügige Verbindung vom Bahnhof zum Marktplatz. Er war der Ansicht, wenn hier keine Lösung zu Gunsten der Radfahrer gelingt, dann nirgends. Weiterhin widersprach er der Darstellung wonach Fahrradstreifen eine Gefahr hinsichtlich des toten Winkels wären.  
 
 
 

Beschluss

Dem Antrag der Bündnis 90/Die Grünen wegen Aufhebung des Zwei-Richtungsverkehrs in der Bahnhofstraße und wegen Abmarkierung eines Fahrradstreifens in Nord-Süd-Richtung sowie eines Fahrradschutzstreifens in Süd-Nord-Richtung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 7

Datenstand vom 25.07.2019 16:09 Uhr