Bündelausschreibung Strom 2017-2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss am 22.05.2007 ist einstimmig beschlossen worden, die bestehenden Verträge mit den Energieversorgern zu überprüfen. Am 26.05.2009 hat der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss einstimmig beschlossen, dass die Stadt in den kommenden vier Jahren zu 100 % Ökostrom beziehen soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Strombezug unter Verwendung der vom Bayerischen Gemeindetag und dem Prüfungsverband erarbeiteten Unterlagen europaweit auszuschreiben.
Anschließend ist im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 02.02.2010 noch beschlossen worden, bei der europaweiten Ökostrom-Ausschreibung für die Jahre 2011 bis 2013 drei Lose zu bilden (Straßenbeleuchtung, leistungsgebundene Einrichtungen, sonstige Abnahmestellen) und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots mit der Wertigkeit Preis 80 % und CO²-Einsparung 20 % vorzunehmen.
Im Jahr 2012 hat der Bayerische Gemeindetag den Kommunen empfohlen, die einzelnen Ökostrom-Ausschreibungen für die Jahre 2014 bis 2016 zu bündeln und daraus eine bayernweite Ausschreibung zu machen. Angeboten für diese Aufgabe wurde der Dienstleister Kubus. Die Vorteile liegen zum einen in einem wesentlichen günstigeren Strompreis, zum anderen in der Vereinfachung der Verwaltungsarbeit. Im Gegenzug bekommt Kubus Honorar.
Die Stadt Ebersberg hat Kubus beauftragt, den städtischen Strombedarf mit in die bayernweite Ausschreibung einzubinden und bei der Auswahl die vom Finanz- und Verwaltungsausschuss vorgenommene Wertung anzuwenden.
Das Ergebnis der Ausschreibung ist dem Finanz- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 25.06.2013 mitgeteilt worden. Dort ist zwar darum gebeten worden, den Stadtrat bei der nächsten Ausschreibung zu informieren, eine Beschlussfassung über die Grundsätzlichkeit der Bündelausschreibung ist nicht gefordert worden.

Als im April 2015 schon das Angebot für die Ausschreibung der Jahre 2017 bis 2019 eingegangen ist, sah der erste Bürgermeister die Auftragserteilung als Geschäft der laufenden Verwaltung an, da zum einen der Beschluss vom 02.02.2010 den Eindruck eines Grundsatzbeschlusses macht und zum anderen bei der gleichgearteten Vorgehensweise bei der Ausschreibung für die Jahre 2014 bis 2016 keine Beschlussfassung gefordert worden ist. Es wurde lediglich um Information gebeten. Diese erfolgte in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 30.06.2015 unter TOP 7. Dort wurde außerdem bekanntgegeben, dass nach Auftragserteilung herauskam, dass Kubus nicht alle empfohlenen Anforderungen des Umweltbundesamtes an Ökostrom erfülle. Zur Klärung der Sachlage gab es am 01.07.2015 einen mit allen Landkreisgemeinden gemeinsamen Termin mit der Firma Kubus und einem anderen Anbieter von Ausschreibungen (Ingenieurbüro Specht).

Zusätzliche Ökostrom-Kriterien:

Am 01. Juli 2015 wurden beide Angebote von Specht und Kubus präsentiert. Die Firma Kubus glich dabei das eigene Angebot an die Leistungen der Konkurrenz hinsichtlich der zusätzlichen Ökostrom-Kriterien des Umweltbundesamtes an. Diese sind nun auch Bestandteil des Angebots zur nachgebesserten Ökostrombündelausschreibung über den Bayerischen Gemeindetag. Im Nachgang der Veranstaltung räumte Kubus der Stadt Ebersberg schriftlich die Verlängerung der Frist zur Teilnahme an dieser Ökostrombündelausschreibung bis zum 30.09.2015 ein.

Nutzen der Neuanlagenregelung:

-                die energiepolitische Signalwirkung
-                die Aufnahme des CO²-Minderungspotentials in der CO²-Bilanz ist möglich
-        das Auswahlverfahren wird vereinfacht und die Transparenz erhöht
-        Erläuterung:

Die festzulegenden Kriterien werden als Mindestkriterien im Rahmen der Ausschreibung von allen
Bietern gefordert. Die weitere Angebotswertung erfolgt für alle Bieter die diese Mindestkriterien
erfüllen ausschließlich nach dem wirtschaftlichsten Angebot. Damit entfällt die bisher erforderliche
nachträgliche Gewichtung der Angebote durch die Stadtverwaltung (Wirtschaftlichkeit 80%, CO2-
Minderung 20%).

Darstellung des CO2-Minderungspotenzials bei explizitem Strombezug aus EE-Anlagen:


 
Quelle: IFEU (2008): Diskussionspapier Umweltnutzen und CO2-Faktor Ökostrom

Diskussionsverlauf

Unter den Mitgliedern des Stadtrates wird die Meinung vertreten, dass der Stadtrat vor einer Beauftragung der Firma Kubus hätte beteiligt werden müssen und wünschen dieses für zukünftige Ausschreibungen ausdrücklich. Bürgermeister Brilmayer erklärt, dass die bisherige Beschlusslage des Stadtrates als Leitlinie des Verwaltungshandelns angesehen und der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages vertraut wurde. Weder war die Firma Specht zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bekannt noch, dass in der Ökostromausschreibung von Kubus nicht die Leitlinien des Bundesministeriums berücksichtigt wurden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, sich an den zusätzlichen Ökostromkriterien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (u.a. Neuanlagenregelung) zu orientieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.08.2019 09:05 Uhr