3. FNP-Änderung - Westlich zur Gass; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und & 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

3. Änderung des Flächenutzungsplanes für den Bereich „Westlich zur Gass“ in der Fassung vom 04.11.2014
a) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Vorgeschichte:
Am 04.11.2014 wurde der Einleitungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans  und der Entwurf i.d.F.v. 04.11.2014 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 20.02.2015 bis 20.03.2015 durchgeführt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte im TA am 14.04.2015 und im Stadtrat am 21.04.2015.Anschließend wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 20.05.2015 bis 22.06.2015 durchgeführt.
1.        Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1        Regierung von Oberbayern
1.2        Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
1.3        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
1.4        Polizeiinspektion Ebersberg
1.5        Deutsche Telekom AG, München
1.6        Deutsche Funkturm GmbH, München
1.7        Bund Naturschutz Ebersberg
1.8        Landesbund für Vogelschutz
1.9        Landratsamt Ebersberg, Staatliche Aufsicht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
1.10        Landratsamt Ebersberg, Altlasten
1.11        Landesjagdverband Bayern e.V., Feldkirchen
1.12        Freiwillige Feuerwehr, Ebersberg
1.13        Stadtgärtnerei Ebersberg
1.14        Kämmerei Stadt Ebersberg
1.15        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.16        Vermessungsamt Ebersberg
1.17        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ebersberg
1.18        Bayerischer Bauernverband, München
1.19        Energie Südbayern, Traunreut
1.20        Stadt Grafing
1.21        Abfall, Ausgleichsflächen und Altlasten, Stadt Ebersberg
2.        Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1        Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 22.05.2015 (per E-Mail)
2.2        IHK München und Oberbayern, Schreiben vom 15.05.2015
2.3        Bayernwerk AG, Ampfing, Schreiben vom 22.05.2015
2.4        Markt Kirchseeon, Schreiben vom  20.05.2015
2.5        Amt für ländliche Entwicklung, München, Schreiben vom 01.06.2015
2.6        Stadt Ebersberg, Schulwegsicherheit, Schreiben vom 19.05.2015
2.7        Kabel Deutschland, Schreiben vom 17.06.2015 (per E-Mail)
3.        Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1        Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 18.05.2015
       - Bauverwaltung
       - Untere Immissionsschutzbehörde
       - Untere Naturschutzbehörde
3.2        Tiefbauamt  Stadt Ebersberg, Schreiben vom 22.05.2015
Behandlung der Stellungnahmen:
3.1        Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 18.05.2015
A.
Aus baufachlicher Sicht werden keine Anregungen oder Bedenken geäußert.
B.
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht wird angemerkt, dass die Planfassung vom 04.11.2014 unverändert vorliege. In der Begründung sei enthalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen nach derzeitigem Stand ausgeschlossen werden könnten. Dies sei allerdings an immissionsschutzfachliche Voraussetzungen gebunden. Deshalb werde empfohlen, folgende Planungsgrundsätze in die Begründung aufzunehmen:
-        Lärmrelevante Anlagenteile (wie z.B. Parkplätze) sind möglichst immissionsortfern im Grundstück anzuordnen, dies gilt insbesondere für Stellflächen mit Nachtan- und abfahrten.
-        Zur Einhaltung des Spitzenkegelkriteriums in der Nachtzeit ist ein Mindestabstand von 28 m (gilt für PKW) zwischen Stellplatzrand und nächstgelegenen Immissionsort im Allgemeinen Wohngebiet erforderlich.
C.
Aus naturschutzfachlicher Sicht sind keine weitergehenden Anmerkungen zur Stellungnahme vom 16.03.2015 geboten.
Stellungnahme:
Die Stellungnahmen aus baufachlicher, immissionsschutzfachlicher und naturschutzfachlicher Sicht werden zur Kenntnis genommen. Zu den immissionsschutzfachlichen Anregungen ist anzumerken, dass die gegebenen Hinweise in der schalltechnischen Untersuchung, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bereits erstellt worden ist, berücksichtigt sind. Insofern sind Ergänzungen der Begründung nicht erforderlich.
Für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den dargelegten Sachverhalten kein Änderungsbedarf.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
3.2        Tiefbauamt  Stadt Ebersberg, Schreiben vom 22.05.2015
Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus Sicht der Tiefbauabteilung bezüglich Erschließung nichts geändert habe. Das Verkehrsgutachten liege noch nicht vor. Auf die Stellungnahme vom 24.02.2015 werde verwiesen.
Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom 24.02.2015, in der Hinweise zu den vertraglichen Regelungen bezüglich Ausbau und Herstellung von Erschließungs- sowie von Ver- und Entsorgungsanlagen vorgetragen worden sind, ist in bereits im Rahmen der Abwägung vom 14.04.2015 (TA) bzw. 21.04.2015 (SR) umfassend abgehandelt. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind insofern nicht veranlasst.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
1.        Die Mitglieder des Technischen Ausschusses nahmen in ihrer Sitzung am 14.07.2015 Kenntnis von der Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und empfahlen, dem Stadtrat mit  10 : 0  Stimmen den erläuterten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

2.        Ebenso empfahl der Technische Ausschuss dem Stadtrat mit  10 : 0  Stimmen, die 3. Flächennutzungsplanänderung „Westlich zur Gass“ mit Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 04.11.2014 festzustellen. (Feststellungsbeschluss).

3.        Letztlich empfahl der Technischen Ausschuss dem Stadtrat mit  10 : 0  Stimmen, die Verwaltung zu beauftragen, die Genehmigung für den Flächennutzungsplan einzuholen und nach erfolgter Genehmigung öffentlich zu machen.

Beschluss

1.         Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und stimmt den erläuterten Beschlussvorschlägen zu.

2.        Der Stadtrat stellt die 3. Flächennutzungsplanänderung „Westlich zur Gass“ mit Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 04.11.2014 fest. (Feststellungsbeschluss).

Abstimmung: 22:2

3.        Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung für den Flächennutzungsplan einzuholen und nach erfolgter Genehmigung öffentlich zu machen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 22.08.2019 09:05 Uhr