Die Stadt strebt die Verbesserung der Breitbandversorgung im Stadtgebiet an. Dazu wurde mit Unterstützung vom Ingenieurbüro Ledermann ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Ausbau eines NGA- Netzes im Rahmen der bayerischen Breitbandförderrichtlinien durchgeführt.
Ingenieur Ledermann trägt vor, dass die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen dazu am 03.12.2014 auf dem für das Verfahren zwingend vorgeschriebenen bayerischen Breitband Internetportal mit Angebotsfrist 13.03.2015, 12:00 Uhr, erfolgte. Die Angebotseröffnung fand am 13.03.2015 um 12:00 Uhr in den Verwaltungsräumen der Stadt Ebersberg statt.
Da sich in diesem Verfahren nur zwei Bieter beteiligt hatten, müssen gemäß bayerischer Breitbandförderrichtlinien die eingegangenen Angebote einer zusätzlichen Plausibilitätskontrolle durch das Bayerische Breitbandzentrum unterzogen werden. Dazu werden die Angebote digitalisiert und an das bayerische Breitbandzentrum übermittelt. Die Plausibilität ist zwischenzeitlich bestätigt worden.
Auf Basis der in der Ausschreibung geforderten Auswahlkriterien:
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke zu 35 %
Technisches Konzept zu 20 %
Höhe Endkundenpreise zu 10 %
Servicekonzept zu 15 %
Zeitl. Verfügbarkeit (% / Jahr)der Mindestübertragungsrate zu 15 %
Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu 5 %
hat ein Anbieter das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Ausschlaggebend bei der Bewertung sind dabei das beste technische Konzept sowie die qualitativ beste zeitliche Verfügbarkeit des Gesamtnetzes mit entsprechenden Servicestrukturen. Die Anforderungen aus der Ausschreibung sowie der vorangegangenen Planung werden vollumfänglich erfüllt.
Bei der Vergabesumme erhält die Stadt Ebersberg einen Zuschuss in Höhe von 60% der Wirtschaftlichkeitslücke des Anbieters.
Der Förderhöchstbetrag ist somit noch nicht erreicht, eine weitere Ausschreibung für andere Gebiete ist noch möglich.
Auf Basis der Ergebnisse der Angebotsprüfung wird dem Stadtrat der entsprechende Vergabevorschlag unterbreitet. Nach der Auftragsvergabe durch den Stadtrat müssen bei der Bezirksregierung von Oberbayern noch die entsprechenden Förderanträge eingereicht und genehmigt werden. Weiterhin muss noch eine Verfahrensprüfung durch die Bundesnetzagentur durchgeführt werden.
Wenn von beiden Prüfungsinstanzen die jeweilige Freigabe erteilt wird, kann der Auftrag durch die Stadt Ebersberg offiziell vergeben werden. Die Realisierung des Projektes ist dann innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate geplant.