Feststellung der Jahresrechnung 2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses, 27.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 27.10.2015 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß Art. 102, Abs. 3 der Bay. Gemeindeordnung stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Die Jahresrechnung 2014 wurde mit allen Anlagen fristgerecht erstellt. Der  Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich zusammen aus:
       der Vorsitzenden:                Frau Schurer,  
       den Mitgliedern:                Frau Schmidberger, Herr Obergrusberger,                                                Herr Schedo und Herr Zwingler.
Der Ausschuss hat die Jahresrechnung 2014 heuer am 01. und 02. Juli eingehend geprüft und über die Prüfung eine Niederschrift angefertigt.
Die Endzahlen des Rechnungsjahres 2014 lagen dem Prüfungsausschuss zur Beratung vor. Die Prüfung hat insgesamt keine Beanstandungen ergeben, die zu einer Änderung der Abschlusszahlen 2014 führen würden.
Im Prüfbericht wurde u. a. Folgendes -sinngemäß zusammengefasst- festgestellt:
1.        Haushaltsüberschreitungen sind im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festzustellen, konnten aber entweder durch Beschlüsse oder besondere Umstände begründet werden,
2.        der rechtzeitige Eingang der Einnahmen,
3.        bei Stundungen, Niederschlagungen und Erlässen wurde ordnungsgemäß  verfahren,
4.        die Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse wurden korrekt ausgeführt,
5.        alle Ausgaben wurden als notwendig und angemessen angesehen und korrekt gebucht,
6.        sämtliche überprüfte Buchungen waren ausreichend belegt und
7.        die Vermögensgegenstände sind vollzählig erfasst.
Weiter wurde im Prüfungsprotokoll erwähnt bzw. beantragt:
       dass grundsätzlich die Anmerkungen aus dem Prüfbericht 2013 erledigt sind,
       dass bei Bewirtungsbelegen grundsätzlich die Teilnehmer anzugeben sind,
       dass konkreter Abgabemengen bei Kleinverkäufen anzugeben sind,
       dass für Bauhof u. Stadtgärtnerei eine Liste für vorhandene E-Geräte aufgebaut wird (inventarmäßige Erfassung),
       dass in der Stadtkämmerei die mögliche Umsetzung zu „digitalen Unterschriften“ unterstützt wird,
Abschließend besichtigte der Prüfungsausschuss vor Ort das neu errichtete Kinderhaus am Volksfestplatz (welches mittlerweile voll in Betrieb ist) und bestätigte in diesem Zusammenhang auch die städt. Infrastruktur (gerade für junge Familien)
Im Gesamtergebnis wurde u. a. festgestellt, dass es -wie auch in den vergangenen Jahren- keinerlei Beanstandungen gibt und die Bücher sorgfältig geführt sind.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2014 gemäß Art 102, Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.08.2019 14:24 Uhr