Jahresantrag Städtebauforderung 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses, 27.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 27.10.2015 ö beschließend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm ist ein Rahmenantrag, der ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm wiedergeben soll - gemäß den Ergebnissen laufender Untersuchungen, u.a. im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.
Er dient zur Beantra­gung eines Bewilligungsrahmens für die Innenstadtsanierung konkret für die Zeit von einem Jahr und soweit absehbar für das Folgejahr.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2016 zu stellen. Die angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen für 2016 bei 455 Tsd. €.
Der erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt der Stadt bereitgestellt.
Die vorgesehen Vorhaben und Kosten sind im Einzelnen der Bedarfsmitteilung zu entnehmen.
Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.08.2019 14:24 Uhr