Beratung und Beschlussfassung über eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses an den Tierschutzverein Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses, 27.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 27.10.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Städte und Gemeinden haben die gesetzliche Aufgabe, sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fundbehörden auch um aufgefundene, herrenlose Tiere auf ihre Kosten zu kümmern (§§ 982, 983 BGB, Art. 61 Ausführungsgesetz zum BGB – AGBGB, § 2 Fundtierverordnung – FundV). Diese Aufgabe schließt für Fundtiere die Annahme, die Aufbewahrung und die Ermittlung des Verlierers ein. Bei Fundtieren ist wegen der besonderen gesetzlichen Stellung nach § 90a BGB gerade auch zu berücksichtigen, dass die Tiere nicht nur verwahrt, sondern auch artgerecht untergebracht, verpflegt und oft tierärztlich behandelt werden müssen. Neben diesen, unmittelbar das gefundene Tier betreffende Kosten entsteht ein nicht zu unterschätzender Verwaltungsaufwand bei der zuständigen Gebietskörperschaft.
Schon logistisch ergibt sich hieraus, dass die Wahrnehmung dieser Verpflichtung besonders die organisatorische  Leistungsfähigkeit kleinerer Gemeinden überfordern kann. Besonders schwer fällt hier ins Gewicht, dass es nicht planbar ist, wie viele Fundtiere im Jahr wie lang entsprechend zu betreuen sind, bis sie dem Verlierer zurückgegeben oder anders vermittelt werden können. Aus diesem Grund arbeiten die meisten Kommunen mit örtlichen Tierschutzvereinen zusammen und nutzen dabei das dort vorhandene Know-how. Im Bereich des Landkreises Ebersberg gibt es bereits seit 1991 eine Zweckvereinbarung aller Landkreisgemeinden bezüglich der Unterhaltung einer Tierauffangstation in Ebersberg. Die Landkreisgemeinden leisten dabei an den Tierschutzverein Ebersberg e.V. einen jährlichen Beitrag in Höhe von 0,40 €/Einwohner, welcher über die Stadt Ebersberg als Sitz dieser Tierstation abgewickelt wird.
Zusätzlich zu diesem laufenden Betrag beteiligten sich die Landkreisgemeinden an dem Bau der neuen Tierauffangstation in Ebersberg. Mit dem Neubau im Gewerbegebiet Ebersberg, konnten die seit beinahe Jahrzehnten bekannten Kapazitätsprobleme des Tierschutzvereines bei der Tierunterbringung gelöst werden.
Mit Schreiben vom 19. Mai 2015 hat nunmehr die Vorsitzende des Tierschutzvereins die Kommunen des Landkreises um eine deutliche Erhöhung des laufenden Zuschusses gebeten.
Mit einer ausführlichen Berechnung wurde ein Finanzbedarf von 1,00 Euro/Einwohner ermittelt. Das Schreiben und die Bedarfsberechnung wurden bei einer Bürgermeisterversammlung ausführlich diskutiert. Dabei wurde die grundsätzliche Notwendigkeit eines höheren Zuschusses anerkannt. Allerdings wurde der Bedarf von 1,00 Euro/Einwohner als extrem hoch bezeichnet und vor allem die in der Berechnung enthaltenen Abschreibungen kritisiert. Anstelle dessen wäre davon auszugehen, dass bei einem späteren Investitionsbedarf die Kommunen auch wieder einen Zuschuss leisten sollen.

Im Ergebnis hielten die Bürgermeister eine Erhöhung des laufenden Zuschusses auf 0,80 Euro/Einwohner für vertretbar und ausreichend. Dieser Sachverhalt wurde mit der Vorsitzenden des Tierschutzvereins besprochen, die letztlich erklärte, dass ein Zuschuss in genannter Höhe ausreichen müsse.
Für die Stadt Ebersberg würde das bei 11.470 Einwohnern eine Erhöhung von 4.588 € auf 9.176 € pro Jahr bedeuten.
Von großer Bedeutung ist, dass an der neuen Regelung alle Landkreiskommunen teilnehmen. Nur so kann eine einheitliche Berechnung erfolgen.

Diskussionsverlauf

Einhellig besteht die Auffassung, dass im Tierschutzverein beachtliche ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, die es zu unterstützen gi lt.
Stadträtin Schmidberger weist darauf hin, dass jeder z. B. mittels der Bürgerkarte auch privat an den Tierschutzverein spenden könne.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Zweckverbandspauschale für den Tierschutzverein Landkreis Ebersberg e. V. mit Wirkung vom 01.01.2016 von bisher 0,40 Euro/Einwohner auf 0,80 Euro/Einwohner zu erhöhen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich alle Landkreisgemeinden an dieser Regelung beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.08.2019 14:24 Uhr