Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses, 27.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 27.10.2015 ö vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ebersberg werden nach der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen und die dazu gehörende Anlage abgerechnet. Es wird der tatsächliche Aufwand der Feuerwehr erfasst und gemäß den in der Anlage zur Satzung genannten Sätzen abgerechnet.
Die abrechnende Stelle in der Kämmerei weist nun darauf hin, dass gerade die Rechnungen von Einsätzen, die durch einen durch eine Brandmeldeanlage verursachten Fehlalarm ausgelöst werden, meist unter 100 € betragen, da der Materialeinsatz sehr gering ist. Gerade die meist durch technische Mängel der Brandmeldeanlagen hervorgerufenen Fehlalarme erfordern aber je nach Größe des jeweiligen Objektes teilweise eine höhere Anzahl zu alarmierender Feuerwehrkameraden. Dadurch steigen die Kosten der Stadt erheblich, da Arbeitgeber grundsätzlich Anspruch auf Personalkostenersatz für ihre Mitarbeiter haben, die infolge einer Alarmierung ihren Arbeitsplatz verlassen.
Feuerwehr und Verwaltung schlagen daher vor, die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der Feuerwehren um eine neue Textziffer 3.4 mit dem Satz: Bei einem durch eine Brandmeldeanlage verursachten Fehlalarm wird eine Kostenpauschale je Fehlalarm in Höhe von je 500,00 € erhoben.
 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Brilmayer ergänzt den Sachvortrag mit einem Bericht über ein Gespräch mit dem Kommandanten der Feuerwehr Ebersberg in dieser Sache.
Einvernehmen besteht im Ausschuss, dass die Betreiber von Brandmeldeanlagen auf die neue Regelung hingewiesen werden sollen. Zudem soll der Effekt der neuen Abrechnungsmöglichkeit nach einem Jahr überprüft werden.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Anlage der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg mit sofortiger Wirkung um die neue Textziffer 3.4 mit dem Satz: Bei einem durch eine Brandmeldeanlage verursachten Fehlalarm wird eine Kostenpauschale je Fehlalarm in Höhe von je 500,00 € erhoben. zu erweitern. Der Effekt der neuen Abrechnungsmöglichkeit soll nach einem Jahr überprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.08.2019 14:24 Uhr