Jugendzentrum Ebersberg; Einrichtung eines offenen Angebotes für Jugendliche von 12 bis 14 Jahren
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 06.10.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss | Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses | 06.10.2015 | ö | beschließend | 6 |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss | Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses | 15.11.2016 | ö | informativ | 1 |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss | Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses | 07.11.2017 | ö | informativ | 3 |
Sachverhalt
Beispielsweise könnte der Stadtjugendpfleger das JUZ jeden Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr für die Altersgruppe der 12 bis 14jährigen öffnen, während die AJZ weiterhin täglich ab 16:00 Uhr für die Altersgruppe der 14 bis 27jährigen geöffnet hätte. Zusätzlich wären regelmäßige Öffnungen speziell für die jüngere Altersgruppe an Wochenenden denkbar.
Eventuelle organisatorische Tätigkeiten der AJZ Vorstände könnten auch während der zusätzlichen Öffnungszeiten problemlos im Büro erledigt werden. Die Anwesenheit der Vereinsvorstände während den zusätzlichen Öffnungszeiten wäre ausdrücklich erwünscht.
An einem Wochenende im Monat, wäre eine regelmäßig in Kooperation zwischen Jugendpfleger und AJZ stattfindende „Teenie Disco“ denkbar, bei der die 12 bis 14 Jährigen aktiv in die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung eingebunden werden könnten.
Zusätzliche Aktivitäten (z.B. gemeinsame Ausflüge, weitere Veranstaltungen) wären je nach Bedarf und in Absprache mit der AJZ ebenfalls möglich.
Zur Organisation und Absprache zwischen Jugendpfleger, AJZ und den jüngeren Jugendlichen bietet sich (neben dem regelmäßigen persönlichen Austausch) die bereits bestehende „Aktionsgruppe“ der AJZ an. Diese findet in der Regel wöchentlich statt, könnte einmal im Monat von allen Parteien als gemeinsames Gremium genutzt werden und würde gleichzeitig ein Instrument zum demokratischen Lernen darstellen.
Zu diesem Zweck könnte das im Nutzungsvertrag zwischen AJZ und Stadt festgehaltene „JUZ Komitee“ als Forum dienen, um über den aktuellen Stand zu berichten und zu diskutiert. Unter Beteiligung des Bürgermeisters, der Jugendbeauftragten aller Stadtratsfraktionen, der Stadtjugendpflege, des Kreisjugendrings und der Jugendlichen, könnten halbjährlich Anpassungen vorgenommen werden.
Nach zwei Jahren sollte in einem abschließenden Komitee über das weitere Vorgehen (Projekt beenden, anpassen oder fortsetzen) beschlossen werden.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen