Jugendzentrum Ebersberg; Einrichtung eines offenen Angebotes für Jugendliche von 12 bis 14 Jahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 06.10.2015

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die örtlichen Vereine bieten umfangreiche und intensive Jugendarbeit in vielen verschiedenen Bereichen. Darüber hinaus ist in den letzten Jahren zunehmend die Nachfrage nach einem offenen Angebot für die „jüngeren“ Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren festzustellen, die sich aktiv betätigen und engagieren wollen und auch ein Interesse an Verantwortungsübernahme zeigen.
Die Einrichtung eines solchen Angebots, das gleichzeitig Nachwuchsarbeit für den Verein AJZ bedeutet, übersteigt die Möglichkeiten des bestehenden Vereins.
Seitens der Stadtjugendpflege wurde folgendes Angebotskonzept entwickelt:
Vorgeschlagen wird, das Jugendzentrum ab November 2015 regelmäßig an einigen Wochentagen am Nachmittag durch den Jugendpfleger zu öffnen und einen pädagogisch betreuten, offenen Betrieb für 12 bis 14 Jährige Jugendliche in Form eines „Schülercafés“ anzubieten. Dieses niederschwellige Angebot soll das Sammeln alterstypischer Erfahrungen in einem geschützten Rahmen ermöglichen und diesen Lernprozess durch informelle, pädagogische Beratungsmöglichkeiten begleiten. Gleichzeitig soll durch dieses Angebot sichergestellt werden, dass jüngere Jugendliche die Aufgaben und Möglichkeiten in einer Selbstverwaltung kennenlernen und frühzeitig Verantwortung übernehmen.
Die Öffnungszeiten wären zeitlich vor den im Nutzungsvertrag zwischen AJZ und Stadt festgelegten Öffnungszeiten angesiedelt, würden demnach eine Ergänzung zum regulären Betrieb des Jugendzentrums darstellen und wären konkret mit der AJZ abzusprechen.        
Beispielsweise könnte der Stadtjugendpfleger das JUZ jeden Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr für die Altersgruppe der 12 bis 14jährigen öffnen, während die AJZ weiterhin täglich ab 16:00 Uhr für die Altersgruppe der 14 bis 27jährigen geöffnet hätte. Zusätzlich wären regelmäßige Öffnungen speziell für die jüngere Altersgruppe an Wochenenden denkbar.        
Eventuelle organisatorische Tätigkeiten der AJZ Vorstände könnten auch während der zusätzlichen Öffnungszeiten problemlos im Büro erledigt werden. Die Anwesenheit der Vereinsvorstände während den zusätzlichen Öffnungszeiten wäre ausdrücklich erwünscht.
Das Kerngeschäft des Projekts wäre der offene Treff, bei dem bereits die jüngeren Jugendlichen eigenständig verschiedene Aufgaben mit übernehmen könnten. So könnten sie z.B. für Sauberkeit, Getränkeverkauf, etc. mitverantwortlich sein. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist jedoch wie bei jedem offenen Angebot besonders zu beachten.        
An einem Wochenende im Monat, wäre eine regelmäßig in Kooperation zwischen Jugendpfleger und AJZ stattfindende „Teenie Disco“ denkbar, bei der die 12 bis 14 Jährigen aktiv in die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung eingebunden werden könnten.        
Zusätzliche Aktivitäten (z.B. gemeinsame Ausflüge, weitere Veranstaltungen) wären je nach Bedarf und in Absprache mit der AJZ ebenfalls möglich.        
Zur Organisation und Absprache zwischen Jugendpfleger, AJZ und den jüngeren Jugendlichen bietet sich (neben dem regelmäßigen persönlichen Austausch) die bereits bestehende „Aktionsgruppe“ der AJZ an. Diese findet in der Regel wöchentlich statt, könnte einmal im Monat von allen Parteien als gemeinsames Gremium genutzt werden und würde gleichzeitig ein Instrument zum demokratischen Lernen darstellen.
Da das Projekt zeitlich befristet durchgeführt werden soll, sind eine regelmäßige Überprüfung des Nutzens, bzw. des Fortschritts des Projekts und ggf. Anpassungen des Konzepts notwendig.        
Zu diesem Zweck könnte das im Nutzungsvertrag zwischen AJZ und Stadt festgehaltene „JUZ Komitee“ als Forum dienen, um über den aktuellen Stand zu berichten und zu diskutiert. Unter Beteiligung des Bürgermeisters, der Jugendbeauftragten aller Stadtratsfraktionen, der Stadtjugendpflege, des Kreisjugendrings und der Jugendlichen, könnten halbjährlich Anpassungen vorgenommen werden.        
Nach zwei Jahren sollte in einem abschließenden Komitee über das weitere Vorgehen (Projekt beenden, anpassen oder fortsetzen) beschlossen werden.
Um die zusätzlichen regelmäßigen Öffnungszeiten und die weiteren Angebote zu realisieren, müssten ca. 10 zusätzliche Wochenarbeitsstunden für die Stadtjugendpflege eingeplant werden. Pro Jahr entstehen dabei zusätzliche Personalkosten von ca. 13.500 €. Der auf das Jahr 2015 entfallende Anteil von ca. 2.250 € kann im Personalkostenansatz des städtischen Haushaltes 2015 untergebracht werden.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss ist sich in der positiven Bewertung dieser Konzeptidee einig und stellt in diesem Zusammenhang den hohen Stellenwert der Selbstverwaltung des Ebersberger Jugendzentrums heraus, der durch dieses Projekt Unterstützung erfahren kann. Es wird betont, dass das Prinzip der Selbstverwaltung erhalten bleiben müsse und durch das hauptamtlich betreute Projekt nicht gefährdet werden soll.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt die Einrichtung eines durch die Stadtjugendpflege betreuten, auf 2 Jahre befristeten Angebots für Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren in den Räumen des Jugendzentrums ab November 2015 und stimmt in diesem Zusammenhang der Erhöhung der Wochenarbeitszeit von Stadtjugendpfleger Zeisel um 10 Stunden für diese 2 Jahre zu.
Ca. ein Jahr nach Beginn des Projektes soll dem Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss über Verlauf und Entwicklung des Projektes Bericht erstattet werden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 23.08.2019 11:16 Uhr