Einführung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 06.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Leitung der Grundschule Ebersberg beantragt die Schaffung einer Teilzeitstelle für Jugendsozialarbeit an der Grundschule Ebersberg. Schulleiter, Rektor Bär, erläutert die Gründe für den Antrag im Detail. Er verweist darauf, dass die Grundschule Ebersberg keineswegs eine „Problemschule“ darstellt und dennoch die gesellschaftlichen Veränderungen und die damit verbundenen oft erschwerten familiären Situationen der Kinder eine intensive und oft auf den Einzelfall bezogene Betreuung in der Schule erfordern.
Die Förderprogramme für Jugendsozialarbeit an Schulen sehen derzeit insbesondere Fördermittel für Mittelschulen und Förderzentren vor. JaS-Stellen an Grundschulen werden nur bei einem bestehenden Migrantenanteil von mindestens 20% gefördert.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass in nächster Zeit keine Änderung der Förderrichtlinien zu erwarten sei.
Für die Grundschule Ebersberg kommt somit derzeit weder eine Förderung durch den Freistaat noch durch den Landkreis in Frage. Die Finanzierung einer JaS-Stelle an der Grundschule verbleibt damit komplett bei der Stadt. Damit entfällt jedoch in Bezug auf die Gestaltung des Aufgabenbereichs der Stelle auch die Bindung an die engen Vorgaben der Förderrichtlinien.
Für eine Teilzeitstelle mit ca. 19,5 Arbeitsstunden/Schulwoche entstehen dem Arbeitgeber derzeit Kosten von ca. 18.000 €/Jahr.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss ist sich darin einig, dass die Schule die Unterstützung durch eine JaS-Fachkraft benötigt. Auch wenn dies grundsätzlich eine Aufgabe des Staates sei, dürfe die Ablehnung einer staatlichen Förderung nicht dazu führen, dass der Schule diese Hilfe verweigert werde. Die Stadt solle
deshalb diese freiwillige Leistung finanzieren.
Beschluss
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss stimmt der Einrichtung einer Teilzeitstelle für Jugendsozialarbeit an der Grundschule in Trägerschaft der Stadt zum ehest möglichen Zeitpunkt und damit der Übernahme der anfallenden Personalkosten zu. Die Verwaltung wird beauftragt bestehende und etwaige künftige Fördermöglichkeiten vollumfänglich auszuschöpfen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 23.08.2019 11:16 Uhr