Am 16.12.2014 wurde der Einleitungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und der Entwurf i.d.F.v. 16.12.2014 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 27.05.2015 bis 29.06.2015 durchgeführt.
Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgte am 14.07.2015 im Technischen Ausschuss, am 28.07.2015 im Stadtrat.
Die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB wurde noch nicht durchgeführt.
Anregung des Eigentümers, Hr. Grill:
Die 5.Änderung des Flächennutzungsplans betrifft das Grundstück Fl.Nr. 1048/1. Zwischenzeitlich wurde vom Eigentümer das Grundstück Fl.Nr. 1048/2 erworben und in seine Projektplanungen miteinbezogen. Vonseiten des Eigentümers und Vorhabenträgers, Hr. Grill, wurde nachträglich die Anregung vorgetragen, seine aktuellen Planungen in der im Verfahren befindlichen Flächennutzungsplanänderung zu berücksichtigen.
Die Anregung bezog sich darauf, die gesamte Fläche als Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan darzustellen. Um eine zukünftige, derzeit noch nicht absehbare Entwicklung des Betriebs nicht zu beeinträchtigen und den Standort als Gewerbegebiet nicht zu gefährden, soll von einer Darstellung als „Sondergebiet Autohaus“ abgesehen werden und eine Darstellung als „Gewerbegebiet“ erfolgen. Die freizuhaltenden Flächen für die Sichtbeziehung sollten entsprechend im Flächennutzungsplan zwar als Gewerbegebiet dargestellt werden, aber mit entsprechenden Beschränkungen für die zukünftige Nutzung, um das freie Sichtfeld zu erhalten.
Stellungnahme:
Grundsätzlich ist es aus städtebaulicher Sicht möglich, für die gesamte Fläche ein GE statt eines SO darzustellen. Mit dieser Darstellung ist ein breiteres Nutzungsspektrum abgedeckt, das in der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung durch entsprechende einschränkende Festsetzungen in dem städtebaulich erforderlichen Maße modifiziert werden kann. Die freizuhaltende Sichtbeziehung kann ebenfalls durch entsprechende Festsetzungen planungsrechtlich gesichert werden.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt bereits die östlichen Flächen als GE dar, deshalb ist nur eine Änderung der westlichen Flächen, die als Grünflächen dargestellt sind, erforderlich. Vonseiten der Öffentlichkeit oder TÖB sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen.
Technischer Ausschuss-Beschlussempfehlung:
Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20. Oktober bei Stimmengleichheit (5:5) gegen eine Änderung von SO in GE ausgesprochen.
In der gleichen Sitzung hat der Technische Ausschuss dem Stadtrat mit 9 : 1 Stimmen empfohlen, den Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes um die Erweiterung des Umgriffes auf das südliche Grundstück zu verändern.