Ortsabrundungssatzung (Ergänzungssatzung) Nr. 207 - Rinding für das Gebiet westlich der Gemeindeverbindungsstraße FlNR. 1142/3, Gmkg. Oberndorf; Vorstellung des Satzungsentwurfes und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 21.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 21.08.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sache wird auf die TA-Sitzung vom 14.11.2017 verwiesen. Dort wurde beschlossen, das Verfahren für eine Ortsabrundungssatzung für die Flächen westlich der Gemeindeverbindungsstraße in Rinding für die Grundstücke FlNrn. 1142/3 (Teilfläche), 1272/3 (Teilfläche), Gemarkung Oberndorf weiterzuführen.
Planungsziel ist die Zulassung eines neuen Gebäudes für das Angebot von Yogakursen (Yogahaus).
Der Planentwurf für die Einbeziehungssatzung liegt nun in der Fassung vom 21.08.2018 vor (siehe Anlage).
Die Satzung soll in einem räumlich eng begrenzten Rahmen Baurecht für die vorgenannte Nutzung schaffen und somit unter Berücksichtigung des Ort- und Landschaftsbildes  eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs ermöglichen, sowie eine städtebaulich geordnete Entwicklung am westlichen Ortsrand von Rinding sichern.
Hierzu sollen für das Yogahaus konkrete Bauräume sowie die künftige Höhenentwicklung für das Gebäude festgesetzt werden. Nördlich der Bebauung soll der Parkplatz für die neue Nutzung entstehen. Im nordwestlichen Bereich werden die die Ausgleichsflächen für das Projekt angesiedelt.
Die Fragen des Artenschutzes wurden im Vorfeld durch eine spezielle artenschutzrechtliche Relevanzprüfung geklärt. Hieraus ergaben sich laut Begründung zahlreiche Vermeidungs-, Sicherungs- und CEF-Maßnahmen. Diese sind der Planbegründung zu entnehmen.

Die Verwaltung schlägt vor, sofern der Ausschuss dem Planentwurf in der heute vorliegenden Fassung zustimmt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Stellungnahme der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Schmidberger weist darauf hin, dass Sie dieser Satzung nicht zustimmen wird, da bei der vorgelegten Planung verschiedene Obstbäume gefällt werden müssten, um Parkplätze herzustellen.

Beschluss

Der Ferienausschuss hat Kenntnis vom Entwurf der Ortsabrundungssatzung Nr. 207 – Rinding in der Fassung vom 21.08.2018 und stimmt dieser zu.

Der Ferienausschuss beschließt, den Entwurf der Ortsabrundungssatzung Nr. 207 – Rinding in der Fassung vom 21.08.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.08.2019 08:52 Uhr