Voranfrage zum Neubau eines Doppelhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 1666, Gmkg. Ebersberg in der Aßlkofener Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen vor. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich somit nach § 34 BauGB.
Das geplante Wohnhaus mit einer Grundfläche von 151,80 m² (13,80 m x 11 m), zwei Vollgeschossen und einer geplanten Wandhöhe von 5,98 m fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll in die nähere Umgebungsbebauung ein.
Die erforderlichen vier Stellplätze (2 StPl. pro Wohneinheit) werden auf dem Grundstück in zwei Garagen und mit zwei offenen Stellplätzen nachgewiesen.
Bauplanungsrechtlich wäre das Vorhaben zulässig, jedoch kann derzeit das Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt werden, da die Erschließung nicht gesichert ist. Die Erschließung soll über die private Zufahrtsstraße des Nachbargrundstücks FlNr. 1667/1, Gmkg. Ebersberg, erfolgen. Derzeit besteht jedoch zwischen den Beteiligten noch keine Einigkeit hierüber.
Zudem läuft ein wichtiger städtischer Regenwasserkanal durch das Grundstück, der nicht überbaut werden darf und verlegt werden müsste. Hierzu wäre der Abschluss einer städtebaulichen Vereinbarung erforderlich.
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung teilte mit, dass die Frage der Erschließung geklärt ist. Die erforderliche Dienstbarkeitsurkunde wurde laut einer telefonischen Mitteilung des Eigentümers unterschrieben. Sie liegt der Verwaltung allerdings noch nicht schriftlich vor.
StR Goldner wollte wissen, wie sichergestellt werden kann, dass die jetzt vorhandene Grünfläche zwischen der Bebauung und dem Ortsteil Aßlkofen dauerhaft freigehalten werden kann. Auch StR Mühlfenzl sprach sich für die Freihaltung der Grünfläche aus.
Die Verwaltung erläuterte, dass nach derzeitigem Kenntnisstand der Innenbereich an der südlichen Bebauungsgrenze der Grundstücke FlNr. 1667, 1666 endet und danach der Außenbereich beginnt. Anderenfalls müsste für diese Fläche ein Bebauungsplan mit Grünflächenfestsetzung aufgestellt werden.
Für StR Otter stellt die aktuelle städtebauliche Situation kein Problem dar. Nach seiner Ansicht sei wegen diesem Vorhaben ein Bebauungsplan nicht erforderlich.
StR Mühlfenzl stellte schließlich den Antrag, für diesen Bereich einen Bebauungsplan mit dem Ziel der Freihaltung der Grünfläche aufzustellen.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stellt der Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 1666, Gmkg. Ebersberg, sein Einvernehmen erst in Aussicht, wenn die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann und die städtebauliche Vereinbarung zur Umlegung des Regenwasserkanals unterzeichnet ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.07.2019 16:10 Uhr