Errichtung eines Yogahauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 1142/3, Gmkg. Oberndorf, Rinding 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.01.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung eines Yogahauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 1142/3, Gmkg. Oberndorf sowie die Errichtung der erforderlichen  Stellplätze zum Bauvorhaben auf dem Grundstück FlNr. 1272/3, Gmkg. Oberndorf.
 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Nr. 207 – „Rinding“, die eine Bebauung der bislang im Außenbereich gelegenen Fläche mit einem gewerblichen Gebäude westlich des heutigen Ortsrandes von Rinding erstmals zulässt. Gem. § 3 Abs. 1 der Ortsabrundungssatzung richtet sich innerhalb der in § 1 der Satzung festgelegten Fläche die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB.  
Das Bauvorhaben hält die festgesetzten Baugrenzen (die überbaubaren Grundstücksflächen gem. Lageplan der Satzung) und auch die festgesetzten zulässigen Wandhöhen (als zulässiges Maß der baulichen Nutzung gem. festgesetzter OK FFB EG) der erlassenen Ortsabrundungssatzung ein.

Es werden neun Stellplätze auf dem Grundstück FlNr. 1272/3, Gmkg. Oberndorf, nachgewiesen, gem. Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg wären sieben StPl. erforderlich (Nutzfläche ges. 136,02 m² : 20 m²/1 StPl = 7 StPl.).

Diskussionsverlauf

StR Goldner erläuterte, dass er dem Vorhaben nicht zustimmen könne, da er gegen die ungünstige Anordnung der Parkplätze direkt am Ortseingang sei. Außerdem sei nicht klar wie sich das Bauvorhaben in den nächsten Jahren hinsichtlich der Nutzung entwickeln würde.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der Errichtung eines Yogahauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 1142/3, Gmkg. Oberndorf,  und der Errichtung der erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück FlNr. 1272/3, Gmkg. Oberndorf, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.07.2019 16:10 Uhr