Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1666, Gmkg. Ebersberg an der Aßlkofener Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Das geplante Wohnhaus mit einer Grundfläche von 151,80 m² (13,80 m x 11 m), zwei Vollgeschossen und einer geplanten Wandhöhe von 5,98 m fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll in die nähere Umgebungsbebauung ein.
Die erforderlichen vier Stellplätze (2 StPl. pro Wohneinheit) werden auf dem Grundstück in zwei Garagen und mit zwei offenen Stellplätzen nachgewiesen.
Diesem Bauvorhaben wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 15.01.2019 bereits die Zustimmung in Aussicht gestellt, sobald die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung erfolgt über die private Zufahrtsstraße des Nachbargrundstücks FlNr. 1667/1, Gmkg. Ebersberg. Hierzu liegt nun eine Dienstbarkeitsbestellung zur Eintragung des Geh- und Fahrtrechtes und Ver- und Entsorgungsleitungsrechtes mit Urkunde vom 21.12.2018 vor.
Der im Grundstück verlaufende städtische Regenwasserkanal wurde bereits verlegt. Die Verwaltung tritt mit dem Grundstückseigentümer zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit (Regenwasserkananlleitungsrecht) zugunsten der Stadt Ebersberg in Verhandlung.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt der Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück FlNr. 1666, Gmkg. Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 03.06.2020 10:20 Uhr