Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich Aßlkofener Straße und nördlich Wettersteinstraße;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.02.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

In diese Angelegenheit wurde in der TA-Sitzung vom 15.01.2019 Antrag gestellt, den verbleibenden Grünbereich zwischen der Bebauung östlich der Aßlkofener Straße und nördlich der Ortschaft Aßlkofen als „Trenngrün“ planungsrechtlich zu sichern, um ein Zusammenwachsen der beiden Ortsteile zu verhindern. Wichtig war dem TA eine deutliche und sichtbar in der Landschaft wahrnehmbare  Zäsur zwischen dem bebauten Bereich der Aßlkofener Straße und dem Beginn des Dorfes Aßlkofen.

 Für den Bebauungsplan wird beiliegender Umgriff vorgeschlagen. Mit dieser Regelung soll der Schluss der Bebauung am südlichen Rand von Ebersberg im Bereich der Aßlkofener Straße geregelt werden. Weiterhin soll die Trennung der beiden Siedlungsbereiche durch das „Trenngrün“ sichergestellt werden. Das Entwicklungsziel des Trenngrüns könnte z. B. als Fläche für die Landwirtschaft – Streuobstwiese festgesetzt werden. Mit den Festsetzungen werden darüber hinaus landschaftspflegerische und klimatologische Ziele (Kaltluftschneise) verfolgt.
Die Festlegung entspricht auch dem Entwicklungsgebot des § 8 BauGB; im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die als Trenngrün vorgesehene Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Im östlichen Bereich der FlNr. 1666/2 wäre aufgrund der Grundstücksverhältnisse eine weitere Bebauung möglich. Die Einbeziehung von bebauten Flächen und die Ausweisung von Bauräumen sind vor dem Hintergrund einer möglichen Negativplanung erforderlich.

Eine Abstimmung mit dem Landratsamt hat stattgefunden; die Antwort lag allerdings bei Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vor. Sie wird ggfs. nachgereicht.

Weitere Vorgehensweise:
Sofern ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird, soll die Verwaltung, in Abstimmung mit dem Landratsamt Ebersberg, den geeigneten Umgriff und die planungsrechtlichen Eckdaten festlegen sowie einen Entwurf ausarbeiten lassen. Der Entwurf soll dem Technischen Ausschuss zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden.    

Diskussionsverlauf

StR Goldner regte an, den östlich angrenzenden Kinderspielplatz in den Bebauungsplanumgriff aufzunehmen, um diesen ebenfalls planungsrechtlich zu sichern. Weiterhin bat er um eine ansprechende Gestaltung des Straßenraumes, wenn möglich mit Alleebäumen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich östlich der Aßlkofener Straße und nördlich der Wettersteinstraße bzw. nördlich der Ortsstraße von Aßlkofen zur Wettersteinstraße.
Planungsziel ist die Sicherung eines Grünbereichs zwischen der Ortschaft Aßlkofen und der Bebauung östlich der Aßlkofener Straße von Ebersberg um die heute in der Landschaft wahrnehmbare Zäsur zwischen der städtisch geprägten Bebauung und der dörflichen Siedlungsstruktur zu erhalten und zu stärken.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Planungsumgriff festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2020 10:20 Uhr