7. Flächennutzungsplan-Änderung Hundeübungsplatz Aßlkofen; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.02.2019 ö vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.02.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vorgeschichte:
Am 15.12.2015 wurde der Einleitungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 21.11.2018 bis 21.12.2018 durchgeführt.

1.        Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1        Landratsamt Ebersberg, Wasserrecht
1.2        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.3        Amt für ländliche Entwicklung, München
1.4        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
1.5        Kreisjugendring Ebersberg
1.6        Markt Kirchseeon
1.7        Bund Naturschutz, Ebersberg
1.8        Amt für Familie und Kultur
1.9        Wasser- und Bodenverband Hörmannsdorf
1.10        Stadt Grafing
1.11        Landesbund für Vogelschutz, Zorneding
1.12        Bayerischer Bauernverband, München

2.        Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1        Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 27.11.2018
2.2        Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 16.01.2019
2.3        Landratsamt Ebersberg, staatl. Bauverwaltung, Schreiben vom 16.01.2019
2.4        Stadt Ebersberg, Ausgleichsflächen, Abfallwirtschaft, Schreiben vom 27.11.2018

3.        Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1        Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 27.11.2018
3.2        Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom
          16.01.2018
3.3        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ebersberg, Schreiben vom
          14.12.2018
3.4        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 17.12.2018





Behandlung der Stellungnahmen:

    1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 21.01.2016
      Nach einer kurzen Darstellung der Planung wird auf die Erfordernisse der Raumordnung hingewiesen:
- Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft
- Anbindung neuer Siedlungsflächen an geeignete Siedlungseinheiten
- Festlegung von Bereichen, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht
  kommen
- Sicherung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in den
  landschaftlichen Vorbehaltsgebieten
In der landesplanerischen Bewertung wird festgestellt, dass das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung der Siedlung Aßlkofen anschließe. Obwohl sich Aßlkofen planungsrechtlich im Außenbereich befinde, sei der Ort aus landesplanerischer Sicht in engem baulichen Zusammenhang mit dem Stadtgebiet Ebersberg zu sehen. Des Weiteren liege Aßlkofen gemäß Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ des Regionalplans der Region München in einem Bereich, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht komme.
Aus diesen Gründen sei aus landesplanerischer Sicht eine Zersiedelung der Landschaft nicht zu befürchten. Die Sicherung einer bereits bestehenden Freizeiteinrichtung gebe den Anlass, die Flächen nicht als neue Siedlungsfläche im Sinne des LEP-Ziels 3.3 zu bewerten, sofern sichergestellt sei, dass damit lediglich eine geringfügige Inanspruchnahme von Flächen verbunden sei. Dadurch wäre auch nicht zu erwarten, dass mit der Realisierung des Vorhabens ein Ansatzpunkt für eine neue Siedlungsentwicklung im Außenbereich entstünde.  
Laut der Begründung sei eine verstärkte bauliche Entwicklung in der weiteren Planfolge nicht zu erwarten. Dies könne jedoch aus landesplanerischer Sicht zum derzeitigen Kenntnisstand auf Ebene des Flächennutzungsplans nicht abschließend bewertet werden. Daher werde zum Umfang der baulichen Anlagen erst im Rahmen des nachfolgenden Bauleitplanverfahrens Stellung genommen.
Der Standort liege gemäß Karte 3 „Landschaft und Erholung“ des Regionalplans der Region München am Rand des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets Nr. 10.4 „Südöstlicher Ebersberger Forst und vorgelagerte Kulturlandschaftszone zwischen Ebersberg und Steinhöring“. Aus landesplanerischer Sicht werde aufgrund der randlichen Lage und der geringen Größe nicht davon ausgegangen, dass durch das Vorhaben Sicherungs- und Pflegemaßnahmen beeinträchtigt würden.
Zusammenfassend wird als Ergebnis festgestellt, dass das Vorhaben bei Beachtung der o.g. Punkte im nachfolgenden Bauleitplanverfahren grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung entspreche.

Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass aus Sicht der Stadt Ebersberg keine weitere städtebauliche Entwicklung vorgesehen ist. Die vorhandenen derzeitigen Nutzungen, Bolzplatz und Hundeübungsplatz können weiterhin bestehen bleiben. Weitere planerische Aktivitäten von Seiten der Stadt sind derzeit nicht beabsichtigt. Insofern ergibt sich für den Flächennutzungsplan kein Änderungsbedarf.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.


3.2        Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde,
       Schreiben vom 16.01.2019
Nach einer ausführlichen Behandlung der Planung aus immissionsschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass Einverständnis mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung bestünde. Dabei wird darauf hingewiesen, dass der Hundeübungsplatz seit über 10 Jahren und der Bolzplatz seit über 30 Jahren genutzt würden. Beide Anlagen hätten in diesem Zeitraum keine Beschwerden verursacht.
Aufgrund der Lage der beiden Plätze, der Abschirmung durch die vorgelagerten landwirtschaftlichen Gebäude, der vorhandenen Abstandsfläche zu den nächstgelegenen Immissionsorten, der Schutzbedürftigkeit dieses Immissionsortes sowie der bisherigen Beschwerdefreiheit der Anlagen gehe die Untere Immissionsschutzbehörde auch weiterhin von einer Umgebungsverträglichkeit der Anlagen aus. Die Notwendigkeit einer detaillierten Immissionsprognose werde nicht gesehen.
Nach Ansicht der Unteren Immissionsschutzbehörde könnte die Begründung hinsichtlich der immissionsschutzfachlichen Belange noch ergänzt werden.


Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden dahingehend berücksichtigt, dass die Erläuterungen bezüglich der Immissionen, soweit sie im Rahmen des Flächennutzungsplans relevant sind, in der Begründung ergänzt werden. Für weitere immissionsschutzfachliche Untersuchungen besteht im Rahmen des Flächennutzungsplans keine Veranlassung.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird gemäß der Abwägung hinsichtlich der immissionsschutzfachlichen Belange ergänzt.


3.3        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ebersberg,
       Schreiben vom 14.12.2018
Im Westen grenze auf 20 m ein kleines Waldstück an die Planungsfläche an. Es werde deshalb angeregt, mit dem Waldeigentümer eine Vereinbarung über die Verkehrssicherungspflicht für die vom Wald ausgehende Gefahren für die Nutzer des Übungsplatzes zu treffen. Da der Wald durch ein Straße angetrennt sei, sei es natürlich möglich, dass die Frage der Verkehrssicherung bereits in diesem Zusammenhang geklärt worden sei.

Stellungnahme:
Bezüglich der Verkehrssicherung sind keine Vereinbarungen bekannt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich der Baumbestand gegenüber der Fläche befindet, die nicht als Bolzplatz genutzt wird. Für den Flächennutzungsplan ergibt sich kein Änderungsbedarf.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.


3.4        Tiefbauamt Stadt Ebersberg, Schreiben vom 17.12.2018
Bezüglich Wasserversorgung und Kanalisation wird von Seiten des Tiefbauamtes festgestellt, dass die baulichen Anlagen des Hundeübungsplatzes nicht an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen seien. Es bestünden Anschlussmöglichkeiten. Im Falle eines Anschlusses seien die entsprechenden Planunterlagen 3-fach beim Tiefbauamt der Stadt Ebersberg zur Prüfung und Genehmigung einzureichen.
Die verkehrliche Erschließung sei gesichert. Ein Stellplatznachweis gemäß der städtischen Satzung sei beizubringen.
Allgemein werde darauf hingewiesen, dass notwendige Erschießungsmaßnahmen vom jeweiligen Antragsteller in Abstimmung mit der Stadt Ebersberg durchzuführen seien.

Stellungnahme:
Die Planungen bezüglich Ausbau und Herstellung von Erschließungs- sowie von Ver- und Entsorgungsanlagen sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplans. Insofern besteht für den Flächennutzungsplan kein Änderungsbedarf.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.


Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Beschluss

1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Stadtrat beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in die 7. Änderung des Flächennutzungsplans einzuarbeiten.

3. Der Stadtrat billigt die 7. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung mit Umweltbericht unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 26.02.2019.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.08.2019 09:36 Uhr