Bebauungsplan Nr. 200 -Friedenseiche VIII; a) Behandlung der eingegangen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Für den Bebauungsplan Nr. 200 – Friedenseiche VIII wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

1. Keine Rückmeldung haben abgegeben:

1.1. Landratsamt Ebersberg, SG Wasserrecht
1.2. Kreisheimatpfleger
1.3. Bayer. Bauernverband
1.4. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
1.5. Kreisbrandinspektion Ebersberg
1.6. Polizeiinspektion Ebersberg
1.7. Kreisjugendring Ebersberg
1.8. Evang.-Luth.Pfarramt Ebersberg
1.9. Kath. Pfarramt Ebersberg
1.10. Industrie- und Handelskammer München
1.11. Stadt Grafing b. München
1.12. Stadt Ebersberg, Feuerwehr
1.13. Stadt Ebersberg, Amt für Familie und Kultur

2. Keine Einwände haben vorgetragen:

2.1. Landratsamt Ebersberg, SG Altlasten
2.2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg
2.3. Ordinariat München, Fachbereich Pastoralraumanalyse
2.4. Energie Südbayern, Traunreut
2.5. Markt Kirchseeon
2.6. Gemeinde Steinhöring
2.7. Regierung von Oberbayern, Raumordnung und Landesplanung
2.8. Regionaler Planungsverband München

3. Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:

3.1. Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung
3.2. Landratsamt Ebersberg, Immissionsschutzbehörde
3.3. Landratsamt Ebersberg, Naturschutzbehörde
3.4. Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt
3.5. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
3.6. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ebersberg
3.7. Handwerkskammer für München und Oberbayern
3.8. Deutsche Telekom
3.9. Vodafone Deutschland
3.10. Bayernwerk Netz GmbH, Ampfing
3.11. Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ebersberg
3.12. Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Ebersberg
3.13. Stadt Ebersberg, SG Abfall und Umwelt
3.14. Stadt Ebersberg, Tiefbauamt
3.15. Private Einwendungen; insgesamt liegen Einwendungen von 17 Bürgerinnen und Bürger vor.

Die Stellungnahmen werden anhand der beiliegenden Tabelle behandelt.

Diskussionsverlauf

Die vorgetragenen Stellungnahmen wurden eingehend beraten.
Aufgrund der vorliegenden Einwendungen ergaben sich drei wesentliche Gesichtspunkte, über die eine Entscheidung zu treffen war.

  1. Ortsrandeingrünung

    StR Otter stellte fest, dass es sich hier nur um einen ersten Abschnitt der Bebauung handelt. Das Baugebiet wird nach Norden weitergeführt. Er verwies auf das Ergebnis des seinerzeit durchgeführten Wettbewerbs und regte an, sich an diese Vorgaben zu halten. Die geforderte Eingrünung ist daher nicht vorstellbar. Zum westlichen Abschluss des Quartierplatzes sollte statt der Grünfläche ein Gebäude stehen, um die städtebaulichen Räume besser zu fassen.
    3. Bürgermeister Riedl forderte, angesichts des Wohnraumbedarfs und der Anzahl der Interessenten, nicht auf ein Haus zugunsten der Ortsrandeingrünung zu verzichten. Der Bebauungsplan soll bekanntlich nach Norden weitergeführt werden. Die Verringerung von Wohnraum steht nicht im Verhältnis zur geforderten Ortsrandeingrünung. Er war auch nicht mit der Reduzierung der Nebenraumzonen zugunsten der Ortsrandeingrünung nördlich der Mehrfamilienhäuser einverstanden. Durch den Raumverlust würde die Qualität der Siedlung leiden.  
    StR Lachner wies ebenfalls daraufhin, dass die Stadt die Bebauung weiter Richtung Norden führen will und hier kein Ortsrand entstehen wird.
    Für StRin Platzer standen die städtebaulichen Argumente für die vorgeschlagene Bebauung im Gegensatz zur Eingrünung im Vordergrund.
    StR Goldner stellte fest, dass die Eingrünung an dieser Stelle keinen Sinn machen würde, wenn die Bebauung weiter nach Norden geführt werden wird.
    StR Otter bat in diesem Zusammenhang, dass entlang der Straße zu Gass keine Gartenzäune auf der privaten Grünfläche zulässig sein sollen. Sie sollen auf die Höhe der Baugrundstücke zurückgenommen werden.  
       
  2. Stellung der Mehrfamilienhäuser entlang der Elsa-Plach-Straße

    In einigen Bürgereinwendungen wurde vorgetragen, dass die Mehrfamilienhäuser eine Abriegelung des Gebietes nach Norden verursachen und damit die Bestandsgebäude im Süden beeinträchtigen würden. Ein freier Ausblick ins nördlich angrenzende Landschaftsschutzgebiet sei dadurch nicht mehr gegeben.
    Als mögliche Reaktion auf die Eingaben wurde seitens der Planer vorgeschlagen, den Riegel der Mehrfamilienhäuser aufzulösen und die Gebäude in Nord-Süd-Richtung auszurichten.

StR Lachner erkundigte sich nach den Auswirkungen der neuen Gebäudestellung. Der Planer, Herr Architekt Wenzl, teilte mit, dass bei der neuen Ausrichtung keine Wohnfläche verloren geht. Die Belichtungssituation ändert sich von einer Süd- in eine Westausrichtung.
Zweiter Bürgermeister Ried konnte dem Vorschlag aufgrund der zu großen Verdichtung  insgesamt nicht zustimmen. Das Gebiet dürfe nicht nur über eine Straße versorgt werden.
StR Otter war der Ansicht, dass sich die Planung mit jeder Änderung verselbständigen würde und sich immer weiter vom Wettbewerbsergebnis entfernen würde. Mit der neuen Lösung würden die Hausfluchten zu lang. Er regte an, die Querriegel beizubehalten.
StR Goldner schloss sich dieser Argumentation an.
Dritter Bürgermeister Riedl sprach sich gegen eine Tiefgaragenzufahrt in den Wohngebäuden aus.

  1. Flachdächer zur Begrünung

    Aus Gründen der Eingriffsvermeidung und zur Verbesserung der Regenrückhaltung im Baugebiet wird seitens der Planer der Vorschlag zur Diskussion gestellt, für alle Häuser flach geneigte Pultdächer mit Begrünung zu errichten. Ohne die Gründächer müsste die Regenwasserrückhaltung auf den privaten Baugrundstücken über Rigolen in den Vorgärten erfolgen. Dieser Punkt wurde ebenfalls eingehend beraten. Die Mehrheit der Gremiumsmitglieder sprach sich für eine Beibehaltung der bisher beschlossenen Satteldachvariante für die Ketten- und Reihenhäuser aus.
    StR Goldner bevorzugte die Satteldachvariante. Die Dächer sollte alle mit PV-Anlagen belegt werden.
    StRin Platzer erkundigte sich nach den Baukosten für die Rigolen im Vergleich zu den Gründächern. Frau LA Rudnay führte aus, dass mit Gründächern gewisse Kostenvorteile bei den Abwasserkanälen entstehen, da diese geringer dimensioniert werden müssten. Es entstünde geringerer Erschließungsaufwand und weniger Ausgleichsbedarf. Architekt Wenzl ergänzte, dass die Kostenunterschiede zwischen Rigolen im Vergleich zu Gründächern seiner Erfahrung nach kaum ins Gewicht fallen würden.
    StR Otter befürchtet eine Verkomplizierung der Planung. Er erinnerte an einen älteren Teil in der Friedenseiche, wo die ursprüngliche Dachlandschaft mit Gründächern durch nachträgliche Änderungen und Befreiungen nahezu verschwunden ist.    


Nach eingehender Diskussion wurden zu den drei Themen folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss:
  1. Die Ortsrandeingrünung wird nicht geändert.  
    Abstimmungsergebnis: 9: 1

  2. Die Gebäudestellung der Mehrfamilienhäuser gemäß der Planfassung vom 01.10.2018 wird beibehalten.
    Abstimmungsergebnis: 9: 1

  3. Für die Reihen- und Kettenhäuser werden Satteldächer festgesetzt
    Abstimmungsergebnis: 6: 4

Beschluss 1

1.
Der Technische Ausschuss macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.03.2019 zu Eigen.

2.
Der Technische Ausschuss beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in den Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht einzuarbeiten.

3.
Der Technische Ausschuss billigt den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 12.03.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 2

Vorschlag zum weiteren Vorgehen:

Die heute beschlossenen Änderungen werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Im weiteren müssen die Ergebnisse der erweiterten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) abgewartet werden.

Parallel dazu laufen derzeit die Verhandlungen bzw. Planungen für den Erschließungsvertrag mit der Firma BayernGrund. Auf Basis des nun gebilligten Bebauungsplanes sollte das Erschließungsplanungsbüro erste Vorschläge ausarbeiten. Aufgrund dieser Planungen ist anzunehmen, dass es weitere Anpassungen im Bebauungsplan geben wird. Diese sollten dann eingearbeitet werden. Nach Abschluss bzw. Integration der Erschließungsplanung kann dann der Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Dies wird aller Voraussicht nach im Herbst dieses Jahres stattfinden können.

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Vorschlag der weiteren Vorgehensweise und stimmt dieser  zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.07.2019 16:16 Uhr