Antrag auf Vorbescheid wegen Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage, Sudetenstr. 11, 85560 Ebersberg, FlNr. 905/8, Gmkg. Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf vorgenanntem Grundstück ein Zweifamilienhaus (2 WE) errichten.

Folgendes ist geplant:

Wohngebäude mit 2 WE
GR (13,64m x 10,86m)                148,13 m²
Wandhöhe                                4,01 m mit 50cm Kniestock
Satteldach mit DN                        50°

Die notwendigen vier Stellplätze werden entweder in einer Garage und drei offenen Stellplätzen oder in einer „Duplex-Garage“ und 2 offenen Stellplätzen nachgewiesen.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Baulinienplanes Nr. 8 – Nordwest I. Der Bebauungsplan setzt Baulinien und Baugrenzen sowie ein Aufrißschema für die Gebäude fest. Im Übrigen richtete sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB.

Die Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich demnach nach der Art der Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Das geplante Gebäude hält die Baulinie zur Sudetenstraße sowie die Baugrenzen im rückwärtigen Bereich ein.
Das Gebäude fügt sich auch nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. In dem Straßenzug sind Gebäude mit vergleichbaren Ausmaßen bzw. sogar größere Abmessungen vorhanden.
Höhenentwicklung und Dachneigung sind bebauungsplankonform.

Die Anordnung der Stellplätze bei Variante 1 fügt sich nicht in die Umgebung ein. Die Anordnung im Vorgartenbereich ist bislang in dem Gebiet bis auf die jeweiligen Zufahrten noch nicht gegeben. Hier müsste der Antragsteller eine weitere Alternative vorlegen.
In Variante 2 wurde bereits eine mögliche Lösung aufgezeigt. Der geplante Stellplatz an der Straße sollte aber zur Straße hin etwas abgesetzt und durch eine geeignete Heckenpflanzung von der Straße abgesetzt werden.
Zur Beurteilung der Duplexgarage müssten noch Angaben über die Wandhöhe vorgelegt werden. Hier wird auf Art. 6 Abs. 9 BayBO (Grenzgarage – Wandhöhe bis zu 3m) hingewiesen.

Ursprünglich sollte für dieses Gebiet der bestehende Bebauungsplan zur Steuerung der Nachverdichtung neu aufgestellt werden. Das geplante Vorhaben läuft den Planungszielen für diesen Bereich nicht entgegen, so dass auch nach Rücksprache mit dem Bebauungsplaner, dem Vorhaben insoweit zugestimmt werden kann.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wegen Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage, Sudetenstr. 11, 85560 Ebersberg, FlNr. 905/8, Gemarkung Ebersberg.
Der Stellplatzanordnung nach Variante 1 wird das Einvernehmen nicht erteilt. Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 16:16 Uhr